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Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren in Niedersachsen

Niedersächsische Bauordnung · geprüft am 13.10.2026

Für Vorhaben, die weder verfahrensfrei noch freigestellt sind, gilt in Niedersachsen das Verfahren nach § 63 NBauO.

Was geprüft wird

„Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren wird durchgeführt für die genehmigungsbedürftige Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen“

Geprüft werden vor allem das Bauplanungsrecht und beantragte Abweichungen. Den genauen Katalog nennt die Vorschrift. Für Sonderbauten gilt § 64 NBauO.

Vorhaben, die in Niedersachsen ein Verfahren brauchen

Anbau · Tiny House

Vergleich mit den Nachbarländern

LandVerfahrenVorschrift
HessenVereinfachtes Baugenehmigungsverfahren§ 65 HBO
Mecklenburg-VorpommernVereinfachtes Baugenehmigungsverfahren§ 63 LBauO M-V
Sachsen-AnhaltVereinfachtes Baugenehmigungsverfahren§ 62 BauO LSA
BrandenburgVereinfachtes Baugenehmigungsverfahren§ 63 BbgBO

Wohin mit dem Antrag?

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbständigen Städte. Auf Antrag kann die Aufgabe Gemeinden ab 30.000 Einwohnern übertragen werden.

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Landesportal Niedersachsen

Häufige Fragen

Für welche Vorhaben gilt das vereinfachte Verfahren in Niedersachsen?

Für genehmigungspflichtige Vorhaben, die keine Sonderbauten sind. Rechtsgrundlage ist § 63 NBauO.

Wer ist in Niedersachsen zuständig?

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbständigen Städte. Auf Antrag kann die Aufgabe Gemeinden ab 30.000 Einwohnern übertragen werden.

Quellen und Stand

Niedersächsische Bauordnung, NBauO vom 3. April 2012, zuletzt geändert im Juni 2025 (Änderung laut Gegenüberstellung des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums, Stand 23.06.2025).

Text aus einer Gesetzessammlung, abgeglichen mit der Synopse des Ministeriums (06/2025). Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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