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Zaun und Mauer bauen in Niedersachsen: was die NBauO verlangt

Niedersächsische Bauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

In Niedersachsen ist ein Zaun oder eine Mauer nach Anhang Nr. 6.1 und 6.2 NBauO verfahrensfrei, und zwar Einfriedungen bis 2 m über der Geländeoberfläche (im Außenbereich nur nahe einem Gebäude mit Aufenthaltsräumen), Stützmauern bis 1,50 m.

So steht es im Gesetz

Damit du selbst nachlesen kannst, steht hier der Gesetzestext.

„mit nicht mehr als 2 m Höhe über der Geländeoberfläche nach § 5 Abs. 9“

„Stützmauern mit nicht mehr als 1,50 m Höhe über der Geländeoberfläche“

Bis zu diesen Maßen gilt die Freiheit

Maße laut Anhang Nr. 6.1 und 6.2 NBauO
Höhebis 2 m
Außenbereichnur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes

Im Außenbereich ist die Anlage nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes verfahrensfrei.

Was bei einen Zaun oder eine Mauer oft übersehen wird

Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nennen für Einfriedungen im Innenbereich gar keine Höhe. Stützmauern haben oft eigene, niedrigere Grenzen, weil sie Erddruck aufnehmen. Die eigentlichen Grenzen kommen bei Zäunen oft aus anderen Regeln: Bebauungspläne und Einfriedungssatzungen schreiben Höhe, Material oder Hecken vor, und das Nachbarrecht des Landes regelt Abstände und die Pflicht zur Einfriedung.

Diese Regeln bleiben bestehen

Auch ohne Prüfung durch die Behörde musst du das öffentliche Baurecht einhalten.

  • Steht das Haus unter Denkmalschutz oder liegt das Grundstück in einem Denkmalbereich, entscheidet die Denkmalschutzbehörde mit.
  • Das Nachbarrecht des Landes regelt Abstände und Einfriedungen zusätzlich zivilrechtlich.
  • Örtliche Bauvorschriften gelten auch für verfahrensfreie Anlagen.
  • An der Grundstücksgrenze gilt die Abstandsflächenregel Niedersachsens: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Sichtdreiecke an Ausfahrten und Kreuzungen.
  • Stützmauern: Statik und Grenze für die Höhe.
  • Niedersachsen nennt die Abstandsflächen „Grenzabstände“ (§ 5 NBauO). Der Abbruch ist dort weitgehend verfahrensfrei.

Was gilt, wenn die Grenze überschritten wird

In Niedersachsen heißt das Verfahren ohne Bescheid Sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahmen (§ 62 NBauO). Es setzt in der Regel einen Bebauungsplan voraus. Sonst führt der Weg über das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO.

Sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahmen in Niedersachsen · Vereinfachtes Verfahren in Niedersachsen · Bauvoranfrage

Andere Länder, andere Grenzen

LandStatusRegel
Mecklenburg-Vorpommernfreibis 2 m Höhe, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBauO M-V)
Brandenburgfreibis 2 m Höhe, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BbgBO)
Nordrhein-Westfalenfreibis 2 m Höhe (auch mit Solarmodulen bestückt), außer im Außenbereich (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. a BauO NRW 2018)
Hamburgfreibis 2 m Höhe, außer im Außenbereich (Anlage Abschnitt I Nr. 7 Buchst. a HBauO)

Zaun und Mauer: alle 16 Länder im Vergleich

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Zuständige Bauaufsicht in Niedersachsen

Zuständig ist die Bauaufsicht des Kreises oder der Stadt, in der das Grundstück liegt. Unsere Übersicht in Niedersachsen umfasst 52 Behörden.

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Häufige Fragen

Ist ein Zaun oder eine Mauer in Niedersachsen genehmigungspflichtig?

Innerhalb der Grenzen nicht. Rechtsgrundlage ist Anhang Nr. 6.1 und 6.2 NBauO.

Gilt das auch in einem Bebauungsplangebiet?

Die Verfahrensfreiheit hängt nicht vom Bebauungsplan ab, seine Festsetzungen musst du aber einhalten.

Wie hoch darf ein Zaun ohne Genehmigung sein?

In den meisten Ländern bis 2 m, außer im Außenbereich. Die Gemeinde kann im Bebauungsplan oder in einer Satzung niedrigere Höhen festsetzen.

Quellen und Stand

Niedersächsische Bauordnung, NBauO vom 3. April 2012, zuletzt geändert im Juni 2025 (Änderung laut Gegenüberstellung des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums, Stand 23.06.2025).

Text aus einer Gesetzessammlung, abgeglichen mit der Synopse des Ministeriums (06/2025). Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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