Untere Bauaufsichtsbehörde Landkreis Osnabrück
- 354.821Einwohner
- 2.121,8km²
- 34Gemeinden
- OsnabrückSitz
Der Landkreis Osnabrück ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden, soweit diese keine eigene Bauaufsicht haben.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbständigen Städte. Auf Antrag kann die Aufgabe Gemeinden ab 30.000 Einwohnern übertragen werden. Große selbständige Städte und einige weitere Gemeinden mit übertragener Zuständigkeit sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.
Kontakt und Website
Viele Verwaltungen bieten Termine für Bauberatung online an. Den Zugang findest du über die Startseite.
Profil laut Gemeindeverzeichnis
Auf 2.121,8 km² kommen 354.821 Menschen, also 167 je km² gegenüber 173 im Landesschnitt. Kettenkamp ist mit 1.765 Einwohnern die kleinste der 34 Gemeinden, der Median liegt bei 8.895.
Wo der Bezirk liegt
Der Landkreis Osnabrück liegt im Südwesten von Niedersachsen. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Nordrhein-Westfalen, Lübbecke, sind es 30,9 km. Unter den 52 Bezirken in Niedersachsen ist der Landkreis Osnabrück der 2.-größte.
Benachbarte Bauaufsichtsbehörden
Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:
- Osnabrück 10,3 km
- Lübbecke 30,9 km, Nordrhein-Westfalen
- Ibbenbüren 31,4 km, Nordrhein-Westfalen
- Espelkamp 31,9 km, Nordrhein-Westfalen
- Bünde 32,6 km, Nordrhein-Westfalen
Gemeinden im Kreisgebiet
Melle (46.436), Georgsmarienhütte (31.244) und Bramsche (28.220) sind die drei größten Gemeinden.
- Alfhausen
- Ankum
- Bad Essen
- Bad Iburg
- Bad Laer
- Bad Rothenfelde
- Badbergen
- Belm
- Berge
- Bersenbrück
- Bippen
- Bissendorf
- Bohmte
- Bramsche
- Dissen am Teutoburger Wald
- Eggermühlen
- Fürstenau
- Gehrde
- Georgsmarienhütte
- Glandorf
- Hagen am Teutoburger Wald
- Hasbergen
- Hilter am Teutoburger Wald
- Kettenkamp
- Melle
- Menslage
- Merzen
- Neuenkirchen
- Nortrup
- Ostercappeln
- Quakenbrück
- Rieste
- Voltlage
- Wallenhorst
Typische Vorhaben
- Zaun und Mauer: Verfahrensfrei
- Anbau: Verfahren nötig
- Nutzungsänderung: Verfahrensfrei unter Bedingungen
Kurz beantwortet
Wo stelle ich im Landkreis Osnabrück einen Bauantrag?
An die Kreisverwaltung, sofern deine Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. So bestimmt es § 57 Abs. 1 Satz 1 NBauO.
Quellen und Stand
Gebietsstand 31.03.2026, Einwohner 31.12.2024, Website und Koordinaten aus Wikidata.
Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden