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Sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahmen in Niedersachsen nach § 62 NBauO

Niedersächsische Bauordnung · geprüft am 13.10.2026

Wer in Niedersachsen im Bebauungsplangebiet baut, kann oft das Verfahren nach § 62 NBauO nutzen: Sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahmen. Die Einzelheiten zu Anwendungsbereich und Ablauf stehen in der Vorschrift.

Die Vorschrift

Überschrift der Vorschrift: „Sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahmen“ (§ 62 NBauO).

Für welche Vorhaben es gilt

  • Die Gemeinde erklärt nicht innerhalb der Frist, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
  • Es handelt sich nicht um einen Sonderbau. Welche Gebäude genau erfasst sind, regelt § 62 NBauO.
  • Die Erschließung ist gesichert.
  • Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB, und das Vorhaben widerspricht seinen Festsetzungen nicht.

Weil keine Behörde prüft, trägst du mit deinen Planern die Verantwortung für Abstandsflächen, Brandschutz und Festsetzungen.

Wofür du das Verfahren in Niedersachsen brauchst

Anbau · Tiny House

Vergleich mit den Nachbarländern

LandVerfahrenVorschrift
ThüringenGenehmigungsfreistellung§ 64 ThürBO
HamburgGenehmigungsfreistellung§ 62 HBauO
Nordrhein-WestfalenGenehmigungsfreistellung§ 63 BauO NRW 2018
Sachsen-AnhaltGenehmigungsfreistellung§ 61 BauO LSA

Wohin mit dem Antrag?

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbständigen Städte. Auf Antrag kann die Aufgabe Gemeinden ab 30.000 Einwohnern übertragen werden.

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Landesportal Niedersachsen

Häufige Fragen

Wie lange muss ich in Niedersachsen warten?

Die Einzelheiten regelt § 62 NBauO.

Wer ist in Niedersachsen zuständig?

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbständigen Städte. Auf Antrag kann die Aufgabe Gemeinden ab 30.000 Einwohnern übertragen werden.

Quellen und Stand

Niedersächsische Bauordnung, NBauO vom 3. April 2012, zuletzt geändert im Juni 2025 (Änderung laut Gegenüberstellung des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums, Stand 23.06.2025).

Text aus einer Gesetzessammlung, abgeglichen mit der Synopse des Ministeriums (06/2025). Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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