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Abriss: Baugenehmigung in allen 16 Ländern

Vergleich der Landesbauordnungen · geprüft am 13.10.2026

Abriss

Der Abriss ist in den meisten Ländern für kleine Anlagen und freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 verfahrensfrei. Für alle anderen Gebäude verlangen die Länder meist eine Anzeige einen Monat vorher. Niedersachsen und Rheinland-Pfalz stellen den Abbruch fast aller Gebäude außer Hochhäusern frei, Baden-Württemberg verlangt für den übrigen Abbruch das Kenntnisgabeverfahren.

Unabhängig davon gelten Denkmalschutz, Artenschutz (etwa für Fledermäuse und Gebäudebrüter), Abfallrecht und der Schutz angebauter Gebäude. Bei Gebäuden mit Wohnraum kann ein Zweckentfremdungsverbot greifen, in Berlin ist die Genehmigung mit der Anzeige vorzulegen.

  • 2Länder verfahrensfrei
  • 13unter Bedingungen
  • 1Verfahren nötig

Abriss nach Bundesland

LandStatusRegelFundstelle
Baden-Württembergbedingt freiverfahrensfrei für verfahrensfreie Anlagen, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 un…§ 50 Abs. 3 LBO
Bayernbedingt freiverfahrensfrei für Anlagen nach Abs. 1 bis 3, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3…Art. 57 Abs. 5 BayBO
Berlinbedingt freiverfahrensfrei für Anlagen nach Abs. 1, freistehende Gebäude ohne Wohnraum der Gebäudeklassen…§ 61 Abs. 3 BauO Bln
BrandenburgEinzelfallDie Genehmigungspflicht nach § 59 Abs. 1 nennt die Beseitigung nicht; Einzelheiten zur Anzeige…§ 59 Abs. 1 BbgBO
Bremenbedingt freiverfahrensfrei für Anlagen nach Abs. 1, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 (keine…§ 61 Abs. 3 BremLBO
Hamburgbedingt freiverfahrensfrei für Anlagen nach Abschnitt I, Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 (Gebäudeklasse…Anlage Abschnitt III HBauO
Hessenbedingt freibaugenehmigungsfrei für Anlagen nach Abschnitt I der Anlage, freistehende Gebäude der Gebäudek…§ 63a HBO
Mecklenburg-Vorpommernbedingt freiverfahrensfrei für Anlagen nach Abs. 1, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 und An…§ 61 Abs. 3 LBauO M-V
Niedersachsenfreiverfahrensfrei für alle baulichen Anlagen außer Hochhäusern§ 60 Abs. 2 Nr. 5 NBauO
Nordrhein-Westfalenbedingt freiverfahrensfrei für Anlagen nach Abs. 1, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 und An…§ 62 Abs. 3 BauO NRW 2018
Rheinland-Pfalzfreikeiner Baugenehmigung bedürfen Abbruch oder Beseitigung von Gebäuden mit Ausnahme von Hochhäus…§ 62 Abs. 2 Nr. 6 Buchst. c LBauO
Saarlandbedingt freiverfahrensfrei für Anlagen nach Abs. 1, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 und An…§ 61 Abs. 4 LBO (Saarland)
Sachsenbedingt freiverfahrensfrei für Anlagen nach Abs. 1, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 und An…§ 61 Abs. 3 SächsBO
Sachsen-Anhaltbedingt freiverfahrensfrei für Anlagen nach Abs. 1, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 und An…§ 60 Abs. 3 BauO LSA
Schleswig-Holsteinbedingt freiverfahrensfrei für Anlagen nach Abs. 1, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 und An…§ 61 Abs. 3 LBO (Schleswig-Holstein)
Thüringenbedingt freiverfahrensfrei für Anlagen nach Abs. 1, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 und An…§ 63 Abs. 3 ThürBO

Worauf du achten solltest

  • freistehend oder angebaut, Gebäudeklasse
  • Anzeigepflicht und Frist
  • Standsicherheit angebauter Nachbargebäude
  • Denkmalschutz und Erhaltungssatzungen
  • Artenschutz vor dem Abriss prüfen
  • Schadstoffe (Asbest) und Entsorgung

Mit deinen Maßen prüfen

Der Genehmigungs-Check vergleicht Fläche, Höhe und Rauminhalt mit der Grenze deines Landes und zeigt die Fundstelle.

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Häufige Fragen

Muss ich einen Abriss anmelden?

Meist ja, außer bei kleinen, verfahrensfreien Anlagen und freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3. Die Anzeige geht in der Regel einen Monat vorher an die Bauaufsicht.

Brauche ich einen Tragwerksplaner?

Bei nicht freistehenden Gebäuden verlangen die Länder, dass die Standsicherheit der angebauten Gebäude beurteilt wird.

Darf ich ein Denkmal abreißen?

Nur mit denkmalrechtlicher Genehmigung. Mecklenburg-Vorpommern verlangt für eingetragene Denkmale zusätzlich eine Baugenehmigung.

Quellen und Stand

Stand der Auswertung: 13.10.2026.

Die Fundstellen stehen in der Tabelle, Fassung und Quelle jeder Bauordnung auf den Seiten zur Landesbauordnung.

Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden

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