Abriss in Schleswig-Holstein: Baugenehmigung nötig?
In Schleswig-Holstein ist ein Abriss nur unter Bedingungen verfahrensfrei: verfahrensfrei für Anlagen nach Abs. 1, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 und Anlagen bis 10 m Höhe; nicht bei Kulturdenkmalen. Maßgeblich ist § 61 Abs. 3 LBO (Schleswig-Holstein).
Was in der LBO steht
Wortlaut nach der von uns ausgewerteten Fassung:
„Verfahrensfrei ist die Beseitigung von 1. Anlagen nach Absatz 1, 2. freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3“
„Satz 1 gilt nicht, soweit es sich um Kulturdenkmale handelt.“
Was bei einen Abriss oft übersehen wird
Der Abriss ist in den meisten Ländern für kleine Anlagen und freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 verfahrensfrei. Für alle anderen Gebäude verlangen die Länder meist eine Anzeige einen Monat vorher. Niedersachsen und Rheinland-Pfalz stellen den Abbruch fast aller Gebäude außer Hochhäusern frei, Baden-Württemberg verlangt für den übrigen Abbruch das Kenntnisgabeverfahren.
Was auch ohne Bauantrag gilt
Auch ohne Prüfung durch die Behörde musst du das öffentliche Baurecht einhalten.
- Steht das Haus unter Denkmalschutz oder liegt das Grundstück in einem Denkmalbereich, entscheidet die Denkmalschutzbehörde mit.
- Auch eine verfahrensfreie Anlage muss standsicher sein und darf keine Brandgefahr schaffen.
- Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
- An der Grundstücksgrenze gilt die Abstandsflächenregel Schleswig-Holsteins: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
- Anzeigepflicht und Frist.
- Denkmalschutz und Erhaltungssatzungen.
Was gilt, wenn die Grenze überschritten wird
Im Bebauungsplangebiet prüfst du zuerst § 62 LBO (Genehmigungsfreistellung). Dort darfst du einen Monat nach Eingang der Bauvorlagen bei der Gemeinde beginnen. Andernfalls prüft die Bauaufsicht im vereinfachten Verfahren nach § 63 LBO.
Genehmigungsfreistellung in Schleswig-Holstein · Vereinfachtes Verfahren in Schleswig-Holstein · Bauvoranfrage
Andere Länder, andere Grenzen
| Land | Status | Regel |
|---|---|---|
| Mecklenburg-Vorpommern | bedingt frei | verfahrensfrei für Anlagen nach Abs. 1, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 und Anlagen bis 10 m Höhe; sonst Anzeige einen Monat vorher… (§ 61 Abs. 3 LBauO M-V) |
| Niedersachsen | frei | verfahrensfrei für alle baulichen Anlagen außer Hochhäusern (§ 60 Abs. 2 Nr. 5 NBauO) |
| Hamburg | bedingt frei | verfahrensfrei für Anlagen nach Abschnitt I, Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 (Gebäudeklasse 2 nicht, wenn sie an Gebäude der Klassen 3 bis 5 grenz… (Anlage Abschnitt III HBauO) |
Abriss: alle 16 Länder im Vergleich
Eigene Maße eingeben
Mit wenigen Angaben siehst du, ob ein Abriss in Schleswig-Holstein ohne Bauantrag geht.
Zuständige Bauaufsicht in Schleswig-Holstein
Nicht dein Wohnort entscheidet, sondern die Lage des Grundstücks. Hier einige Bauaufsichten in Schleswig-Holstein:
Neumünster · Kreis Schleswig-Flensburg · Kreis Stormarn · Kreis Rendsburg-Eckernförde · Kreis Dithmarschen · Kreis Ostholstein · alle anzeigen
Kurz beantwortet
Brauche ich in Schleswig-Holstein für einen Abriss eine Baugenehmigung?
Das hängt von den Bedingungen in § 61 Abs. 3 LBO (Schleswig-Holstein) ab.
Wo frage ich in Schleswig-Holstein nach?
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte. Per Verordnung können weitere Städte die Aufgabe bekommen.
Brauche ich einen Tragwerksplaner?
Bei nicht freistehenden Gebäuden verlangen die Länder, dass die Standsicherheit der angebauten Gebäude beurteilt wird.
Quellen und Stand
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein, LBO vom 6. Dezember 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 1422), Bekanntmachung der geltenden Fassung vom 5. Juli 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 504).
Text aus einer Gesetzessammlung nach der Bekanntmachung der Neufassung vom 05.07.2024. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.
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