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Photovoltaik und Solar: Baugenehmigung in allen 16 Ländern

Vergleich der Landesbauordnungen · geprüft am 13.10.2026

Photovoltaik und Solar

Solaranlagen auf dem Dach und an der Fassade sind in allen Ländern weitgehend verfahrensfrei, mit Ausnahmen bei Hochhäusern und teils bei Kulturdenkmälern. Für freistehende Anlagen im Garten nennen die meisten Länder 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge, Nordrhein-Westfalen 3 m Höhe und 100 m² Grundfläche, das Saarland 12 m Länge. Baden-Württemberg stellt Solaranlagen ohne Größengrenze frei.

Verfahrensfrei heißt nicht frei von Regeln: Denkmalschutz, Brandschutzabstände zu Brandwänden und Gestaltungssatzungen gelten weiter. Freiflächenanlagen im Außenbereich brauchen in aller Regel einen Bebauungsplan, auch wenn das Bauordnungsrecht sie verfahrensfrei stellt.

  • 16Länder verfahrensfrei
  • 0unter Bedingungen
  • 0Verfahren nötig

Photovoltaik und Solar nach Bundesland

LandStatusRegelFundstelle
Baden-Württembergfreiauf, an oder neben Gebäuden ohne Größengrenze in der LBO, einschließlich Einfriedungen und tec…Anhang 1 Nr. 3 c LBO
Bayernfreibis 3 m hoch · 9 m langArt. 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BayBO
Berlinfreibis 3 m hoch · 9 m lang§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BauO Bln
Brandenburgfreibis 3 m hoch · 9 m lang§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BbgBO
Bremenfreibis 3 m hoch · 9 m lang§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BremLBO
Hamburgfreibis 3 m hoch · 9 m langAnlage Abschnitt I Nr. 3 Buchst. a und b HBauO
Hessenfreibis 3 m hoch · 9 m langAnlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 3.9.1 und 3.9.2 HBO
Mecklenburg-Vorpommernfreibis 3 m hoch · 9 m lang§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b LBauO M-V
Niedersachsenfreibis 3 m hoch · 9 m langAnhang Nr. 2.3 NBauO
Nordrhein-Westfalenfreibis 100 m² · 3 m hoch§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a und b BauO NRW 2018
Rheinland-Pfalzfreiauf Dach- und Außenwandflächen (nicht bei Hochhäusern, nicht an oder nahe Kulturdenkmälern); f…§ 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e LBauO
Saarlandfreibis 3 m hoch · 12 m lang§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b LBO (Saarland)
Sachsenfreibis 3 m hoch · 9 m lang§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b SächsBO
Sachsen-Anhaltfreibis 3 m hoch · 9 m lang§ 60 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BauO LSA
Schleswig-Holsteinfreibis 3 m hoch · 9 m lang§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b LBO (Schleswig-Holstein)
Thüringenfreibis 3 m hoch · 9 m lang§ 63 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b ThürBO

Typische Größen im Ländervergleich

Für jede Größe haben wir die Maße mit den Grenzen aller 16 Landesbauordnungen verglichen, im Innenbereich oder Bebauungsplangebiet.

BeispielfreibedingtVerfahrenVerfahrensfrei in
Freistehende Anlage 2 m hoch, 8 m lang1600allen Ländern
Freistehende Anlage 3 m hoch, 12 m lang4012Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland

Bedingungen wie „ohne Aufenthaltsräume“ prüft der Vergleich nicht.

Worauf du achten solltest

  • Dachanlage, Fassadenanlage oder freistehende Anlage
  • Denkmalschutz und Umgebungsschutz
  • Brandschutzabstände zu Brandwänden und Dachöffnungen
  • Gestaltungssatzungen der Gemeinde
  • Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister (nicht beim Bauamt)
  • Statik des Dachs

Mit deinen Maßen prüfen

Der Genehmigungs-Check vergleicht Fläche, Höhe und Rauminhalt mit der Grenze deines Landes und zeigt die Fundstelle.

Zum Genehmigungs-Check

Häufige Fragen

Brauche ich für ein Balkonkraftwerk eine Genehmigung?

Bauordnungsrechtlich in der Regel nicht. Bremen nennt Balkonkraftwerke ausdrücklich bei den verfahrensfreien Solaranlagen. Eigentümergemeinschaft und Vermieter müssen gegebenenfalls zustimmen.

Gilt die Verfahrensfreiheit auch für Denkmäler?

Nein, die denkmalrechtliche Erlaubnis bleibt erforderlich. Rheinland-Pfalz nimmt Kulturdenkmäler und ihre Umgebung schon im Bauordnungsrecht aus.

Was ist mit Solaranlagen auf dem Carport?

Sie gelten als Solaranlagen auf Dachflächen und sind meist verfahrensfrei. Der Carport selbst braucht unter Umständen ein eigenes Verfahren.

Quellen und Stand

Stand der Auswertung: 13.10.2026.

Die Fundstellen stehen in der Tabelle, Fassung und Quelle jeder Bauordnung auf den Seiten zur Landesbauordnung.

Stand der Prüfung: 13.10.2026. Wir beraten nicht rechtlich. Fehler melden

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