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Gartenhaus: Baugenehmigung in allen 16 Ländern

Vergleich der Landesbauordnungen · geprüft am 13.10.2026

Gartenhaus

Für Gartenhäuser, Gerätehäuser und Schuppen nennen die Länder entweder einen Brutto-Rauminhalt in Kubikmetern oder eine Grundfläche in Quadratmetern. Die Spanne ist groß: Berlin, Bremen, Sachsen-Anhalt und Thüringen lassen nur 10 m² eingeschossige Grundfläche zu (Bremen 12 m² für Gartengerätehäuser), Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen und das Saarland 75 m³. Im Außenbereich sind die Grenzen kleiner oder die Verfahrensfreiheit entfällt.

Fast überall gilt die Freiheit nur für Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten. Ein Gartenhaus mit Ofen, Bad oder Schlafplatz ist kein Gerätehaus mehr. Für Lauben in Kleingartenanlagen gelten eigene Regeln nach dem Bundeskleingartengesetz und der Gartenordnung des Vereins.

  • 16Länder verfahrensfrei
  • 0unter Bedingungen
  • 0Verfahren nötig

Gartenhaus nach Bundesland

LandStatusRegelFundstelle
Baden-Württembergfreibis 40 m³Anhang 1 Nr. 1 a LBO
Bayernfreibis 75 m³Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO
Berlinfreibis 10 m² · nicht im Außenbereich§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO Bln
Brandenburgfreibis 75 m³ · nicht im Außenbereich§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BbgBO
Bremenfreibis 12 m² · nicht im Außenbereich§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BremLBO
Hamburgfreibis 30 m³ · nicht im AußenbereichAnlage Abschnitt I Nr. 1 Buchst. a HBauO
Hessenfreibis 30 m³Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 1.1 HBO
Mecklenburg-Vorpommernfreibis 40 m² · 3 m Wandhöhe · nicht im Außenbereich§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V
Niedersachsenfreibis 75 m³Anhang Nr. 1.1 NBauO
Nordrhein-Westfalenfreibis 75 m³ · nicht im Außenbereich§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BauO NRW 2018
Rheinland-Pfalzfreibis 50 m³§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO
Saarlandfreibis 75 m³ · nicht im Außenbereich§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO (Saarland)
Sachsenfreibis 75 m³ · nicht im Außenbereich§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO
Sachsen-Anhaltfreibis 10 m² · nicht im Außenbereich§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO LSA
Schleswig-Holsteinfreibis 30 m³§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO (Schleswig-Holstein)
Thüringenfreibis 10 m² · nicht im Außenbereich§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ThürBO

Typische Größen im Ländervergleich

Für jede Größe haben wir die Maße mit den Grenzen aller 16 Landesbauordnungen verglichen, im Innenbereich oder Bebauungsplangebiet.

BeispielfreibedingtVerfahrenVerfahrensfrei in
Gerätehaus 2,5 × 2,5 m1600allen Ländern
Gartenhaus 3 × 4 m1303allen außer Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Gartenhaus 4 × 5 m808Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen
Gartenhaus 5 × 6 m1015Mecklenburg-Vorpommern

Bedingungen wie „ohne Aufenthaltsräume“ prüft der Vergleich nicht.

Worauf du achten solltest

  • Brutto-Rauminhalt: Länge × Breite × mittlere Höhe einschließlich Dach, gemessen über die Außenmaße
  • keine Aufenthaltsräume, keine Toilette, keine Feuerstätte
  • Lage im Innenbereich oder Außenbereich
  • Abstandsflächen und Grenzabstand
  • Baugrenzen im Bebauungsplan, auch für Nebenanlagen
  • Kleingarten: Bundeskleingartengesetz und Vereinsordnung

Mit deinen Maßen prüfen

Der Genehmigungs-Check vergleicht Fläche, Höhe und Rauminhalt mit der Grenze deines Landes und zeigt die Fundstelle.

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Häufige Fragen

Wie rechne ich den Brutto-Rauminhalt aus?

Grundfläche nach Außenmaßen mal Höhe, bei einem Satteldach der Rauminhalt des Dachs dazu. Bei 3 m × 4 m Grundfläche und 2,5 m mittlerer Höhe sind das 30 m³.

Darf im Gartenhaus ein Ofen stehen?

In den meisten Ländern endet die Verfahrensfreiheit, sobald eine Feuerstätte eingebaut wird. Dann brauchst du ein Verfahren, und der Bezirksschornsteinfeger muss die Anlage abnehmen.

Gilt das auch für Gartenhäuser auf Rädern?

Wird das Haus dauerhaft an einem Ort genutzt, ist es eine bauliche Anlage, auch wenn es Räder hat. Dann gelten dieselben Regeln.

Quellen und Stand

Stand der Auswertung: 13.10.2026.

Die Fundstellen stehen in der Tabelle, Fassung und Quelle jeder Bauordnung auf den Seiten zur Landesbauordnung.

Stand der Prüfung: 13.10.2026. Wir beraten nicht rechtlich. Fehler melden

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