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Abriss in Hamburg ohne Bauantrag?

Hamburgische Bauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei unter Bedingungen

Es kommt darauf an. Nach Anlage Abschnitt III HBauO gilt: verfahrensfrei für Anlagen nach Abschnitt I, Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 (Gebäudeklasse 2 nicht, wenn sie an Gebäude der Klassen 3 bis 5 grenzt) und Anlagen bis 10 m Höhe. Erfüllst du die Bedingungen nicht, brauchst du ein Verfahren.

Der Wortlaut von Anlage Abschnitt III HBauO

Auszug aus der HBauO:

„Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2, es sei denn, die zu beseitigenden Gebäude der Gebäudeklasse 2 grenzen an Gebäude der Gebäudeklassen 3 bis 5 an“

Gut zu wissen

Die beabsichtigte Beseitigung von Gebäuden ist der für den Bauarbeiterschutz zuständigen Behörde einen Monat vorher mitzuteilen, nach dem Abriss ist die Bauaufsicht zu informieren, wenn eine Hausnummer festgesetzt war.

Bundesweit gilt für einen Abriss

Niedersachsen und Rheinland-Pfalz stellen den Abbruch fast aller Gebäude außer Hochhäusern frei, Baden-Württemberg verlangt für den übrigen Abbruch das Kenntnisgabeverfahren. Unabhängig davon gelten Denkmalschutz, Artenschutz (etwa für Fledermäuse und Gebäudebrüter), Abfallrecht und der Schutz angebauter Gebäude. Bei Gebäuden mit Wohnraum kann ein Zweckentfremdungsverbot greifen, in Berlin ist die Genehmigung mit der Anzeige vorzulegen.

Diese Regeln bleiben bestehen

Verfahrensfrei heißt nicht, dass keine Vorschriften gelten.

  • Das Nachbarrecht des Landes regelt Abstände und Einfriedungen zusätzlich zivilrechtlich.
  • Standsicherheit und Brandschutz müssen stimmen, auch wenn niemand vorher prüft.
  • Abstandsflächen nach § 6 Abs. 5 HBauO: Grundregel 0,4 H, mindestens 2,5 m.
  • Gestaltungssatzungen der Gemeinde können Material, Farbe oder Höhe vorschreiben.
  • Denkmalschutz und Erhaltungssatzungen.
  • Standsicherheit angebauter Nachbargebäude.

Verfahren für größere Vorhaben

Der schnellste Weg führt über § 62 HBauO: Genehmigungsfreistellung, Baubeginn einen Monat nach Eingang der Bauvorlagen. Passt die Freistellung nicht, ist § 63 HBauO einschlägig: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren mit eingeschränktem Prüfumfang.

Genehmigungsfreistellung in Hamburg · Vereinfachtes Verfahren in Hamburg · Bauvoranfrage

Ein Blick über die Landesgrenze

LandStatusRegel
Schleswig-Holsteinbedingt freiverfahrensfrei für Anlagen nach Abs. 1, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 und Anlagen bis 10 m Höhe; nicht bei Kulturdenkmalen (§ 61 Abs. 3 LBO (Schleswig-Holstein))
Niedersachsenfreiverfahrensfrei für alle baulichen Anlagen außer Hochhäusern (§ 60 Abs. 2 Nr. 5 NBauO)
Baden-Württembergbedingt freiverfahrensfrei für verfahrensfreie Anlagen, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 und sonstige Anlagen bis 10 m Höhe; sonst Kenntnisgabever… (§ 50 Abs. 3 LBO)
Nordrhein-Westfalenbedingt freiverfahrensfrei für Anlagen nach Abs. 1, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 und Anlagen bis 10 m Höhe; sonst Anzeige einen Monat vorher i… (§ 62 Abs. 3 BauO NRW 2018)

Abriss: alle 16 Länder im Vergleich

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Welches Bauamt hilft

Fragen zu deinem Grundstück beantwortet die untere Bauaufsichtsbehörde. In Hamburg haben wir eine zuständige Stelle erfasst.

Bauaufsicht Hamburg

Fragen und Antworten

Brauche ich in Hamburg für einen Abriss eine Baugenehmigung?

Nur wenn die Bedingungen aus Anlage Abschnitt III HBauO erfüllt sind. Sonst brauchst du ein Verfahren.

Gilt das auch in einem Bebauungsplangebiet?

Die Verfahrensfreiheit hängt nicht vom Bebauungsplan ab, seine Festsetzungen musst du aber einhalten.

Darf ich ein Denkmal abreißen?

Nur mit denkmalrechtlicher Genehmigung. Mecklenburg-Vorpommern verlangt für eingetragene Denkmale zusätzlich eine Baugenehmigung.

Quellen und Stand

Hamburgische Bauordnung vom 6. Januar 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026 (Lesefassung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Stand 25.09.2025).

Amtliche Lesefassung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (Stand 25.09.2025, in Kraft seit 01.01.2026).

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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