Abriss in Hamburg ohne Bauantrag?
Es kommt darauf an. Nach Anlage Abschnitt III HBauO gilt: verfahrensfrei für Anlagen nach Abschnitt I, Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 (Gebäudeklasse 2 nicht, wenn sie an Gebäude der Klassen 3 bis 5 grenzt) und Anlagen bis 10 m Höhe. Erfüllst du die Bedingungen nicht, brauchst du ein Verfahren.
Der Wortlaut von Anlage Abschnitt III HBauO
Auszug aus der HBauO:
„Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2, es sei denn, die zu beseitigenden Gebäude der Gebäudeklasse 2 grenzen an Gebäude der Gebäudeklassen 3 bis 5 an“
Gut zu wissen
Die beabsichtigte Beseitigung von Gebäuden ist der für den Bauarbeiterschutz zuständigen Behörde einen Monat vorher mitzuteilen, nach dem Abriss ist die Bauaufsicht zu informieren, wenn eine Hausnummer festgesetzt war.
Bundesweit gilt für einen Abriss
Niedersachsen und Rheinland-Pfalz stellen den Abbruch fast aller Gebäude außer Hochhäusern frei, Baden-Württemberg verlangt für den übrigen Abbruch das Kenntnisgabeverfahren. Unabhängig davon gelten Denkmalschutz, Artenschutz (etwa für Fledermäuse und Gebäudebrüter), Abfallrecht und der Schutz angebauter Gebäude. Bei Gebäuden mit Wohnraum kann ein Zweckentfremdungsverbot greifen, in Berlin ist die Genehmigung mit der Anzeige vorzulegen.
Diese Regeln bleiben bestehen
Verfahrensfrei heißt nicht, dass keine Vorschriften gelten.
- Das Nachbarrecht des Landes regelt Abstände und Einfriedungen zusätzlich zivilrechtlich.
- Standsicherheit und Brandschutz müssen stimmen, auch wenn niemand vorher prüft.
- Abstandsflächen nach § 6 Abs. 5 HBauO: Grundregel 0,4 H, mindestens 2,5 m.
- Gestaltungssatzungen der Gemeinde können Material, Farbe oder Höhe vorschreiben.
- Denkmalschutz und Erhaltungssatzungen.
- Standsicherheit angebauter Nachbargebäude.
Verfahren für größere Vorhaben
Der schnellste Weg führt über § 62 HBauO: Genehmigungsfreistellung, Baubeginn einen Monat nach Eingang der Bauvorlagen. Passt die Freistellung nicht, ist § 63 HBauO einschlägig: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren mit eingeschränktem Prüfumfang.
Genehmigungsfreistellung in Hamburg · Vereinfachtes Verfahren in Hamburg · Bauvoranfrage
Ein Blick über die Landesgrenze
| Land | Status | Regel |
|---|---|---|
| Schleswig-Holstein | bedingt frei | verfahrensfrei für Anlagen nach Abs. 1, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 und Anlagen bis 10 m Höhe; nicht bei Kulturdenkmalen (§ 61 Abs. 3 LBO (Schleswig-Holstein)) |
| Niedersachsen | frei | verfahrensfrei für alle baulichen Anlagen außer Hochhäusern (§ 60 Abs. 2 Nr. 5 NBauO) |
| Baden-Württemberg | bedingt frei | verfahrensfrei für verfahrensfreie Anlagen, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 und sonstige Anlagen bis 10 m Höhe; sonst Kenntnisgabever… (§ 50 Abs. 3 LBO) |
| Nordrhein-Westfalen | bedingt frei | verfahrensfrei für Anlagen nach Abs. 1, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 und Anlagen bis 10 m Höhe; sonst Anzeige einen Monat vorher i… (§ 62 Abs. 3 BauO NRW 2018) |
Abriss: alle 16 Länder im Vergleich
Genehmigungs-Check
Gib deine Maße ein, der Rechner zeigt den Rechenweg mit Fundstelle.
Welches Bauamt hilft
Fragen zu deinem Grundstück beantwortet die untere Bauaufsichtsbehörde. In Hamburg haben wir eine zuständige Stelle erfasst.
Fragen und Antworten
Brauche ich in Hamburg für einen Abriss eine Baugenehmigung?
Nur wenn die Bedingungen aus Anlage Abschnitt III HBauO erfüllt sind. Sonst brauchst du ein Verfahren.
Gilt das auch in einem Bebauungsplangebiet?
Die Verfahrensfreiheit hängt nicht vom Bebauungsplan ab, seine Festsetzungen musst du aber einhalten.
Darf ich ein Denkmal abreißen?
Nur mit denkmalrechtlicher Genehmigung. Mecklenburg-Vorpommern verlangt für eingetragene Denkmale zusätzlich eine Baugenehmigung.
Quellen und Stand
Hamburgische Bauordnung vom 6. Januar 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026 (Lesefassung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Stand 25.09.2025).
Amtliche Lesefassung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (Stand 25.09.2025, in Kraft seit 01.01.2026).
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden