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Baugenehmigung für einen Abriss in Nordrhein-Westfalen

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei unter Bedingungen

Es kommt darauf an. Nach § 62 Abs. 3 BauO NRW 2018 gilt: verfahrensfrei für Anlagen nach Abs. 1, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 und Anlagen bis 10 m Höhe; sonst Anzeige einen Monat vorher in Textform. Erfüllst du die Bedingungen nicht, brauchst du ein Verfahren.

So steht es im Gesetz

Auszug aus der BauO NRW 2018:

„freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3 sowie 3. sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m“

„Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens einen Monat zuvor der Bauaufsichtsbehörde in Textform durch die Bauherrschaft anzuzeigen.“

Hintergrund zu einen Abriss

Niedersachsen und Rheinland-Pfalz stellen den Abbruch fast aller Gebäude außer Hochhäusern frei, Baden-Württemberg verlangt für den übrigen Abbruch das Kenntnisgabeverfahren. Unabhängig davon gelten Denkmalschutz, Artenschutz (etwa für Fledermäuse und Gebäudebrüter), Abfallrecht und der Schutz angebauter Gebäude. Bei Gebäuden mit Wohnraum kann ein Zweckentfremdungsverbot greifen, in Berlin ist die Genehmigung mit der Anzeige vorzulegen.

Wann trotzdem ein Verfahren nötig sein kann

Die Bauaufsicht kann auch bei verfahrensfreien Anlagen nachträglich einschreiten.

  • Statik und Brandschutz sind deine Aufgabe, wenn kein Verfahren stattfindet.
  • Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
  • Für den Abstand zum Nachbarn ist § 6 Abs. 5 BauO NRW 2018 maßgeblich: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Schau in den Bebauungsplan: Festsetzungen zu Baugrenzen, Nebenanlagen und Gestaltung musst du auch ohne Bauantrag einhalten.
  • Artenschutz vor dem Abriss prüfen.
  • Freistehend oder angebaut, Gebäudeklasse.

Wenn dein Vorhaben größer ist

Im Bebauungsplangebiet prüfst du zuerst § 63 BauO NRW 2018 (Genehmigungsfreistellung). Dort darfst du einen Monat nach Eingang der Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde beginnen. Ohne Bebauungsplan oder bei Abweichungen stellst du einen Bauantrag im Verfahren nach § 64 BauO NRW 2018.

Genehmigungsfreistellung in Nordrhein-Westfalen · Vereinfachtes Verfahren in Nordrhein-Westfalen · Bauvoranfrage

Vergleich mit den Nachbarländern

LandStatusRegel
Rheinland-Pfalzfreikeiner Baugenehmigung bedürfen Abbruch oder Beseitigung von Gebäuden mit Ausnahme von Hochhäusern (§ 62 Abs. 2 Nr. 6 Buchst. c LBauO)
Hessenbedingt freibaugenehmigungsfrei für Anlagen nach Abschnitt I der Anlage, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 und Anlagen bis 10 m Höhe; sonst Anzeige… (§ 63a HBO)
Niedersachsenfreiverfahrensfrei für alle baulichen Anlagen außer Hochhäusern (§ 60 Abs. 2 Nr. 5 NBauO)

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Bauämter in Nordrhein-Westfalen

§ 57 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW 2018 bestimmt die unteren Bauaufsichtsbehörden. Wir führen in Nordrhein-Westfalen 216 davon mit Rechtsgrundlage auf.

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Häufige Fragen

Muss ich für einen Abriss in Nordrhein-Westfalen einen Bauantrag stellen?

Nur wenn die Bedingungen aus § 62 Abs. 3 BauO NRW 2018 erfüllt sind. Sonst brauchst du ein Verfahren.

Gilt das auch in einem Bebauungsplangebiet?

Die Verfahrensfreiheit hängt nicht vom Bebauungsplan ab, seine Festsetzungen musst du aber einhalten.

Darf ich ein Denkmal abreißen?

Nur mit denkmalrechtlicher Genehmigung. Mecklenburg-Vorpommern verlangt für eingetragene Denkmale zusätzlich eine Baugenehmigung.

Quellen und Stand

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Landesbauordnung 2018 vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. S. 537), Fassung gültig ab 1. September 2026.

Text aus dem amtlichen Landesrecht-Portal.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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