Brauche ich in Sachsen-Anhalt für einen Abriss eine Baugenehmigung?
§ 60 Abs. 3 BauO LSA macht die Verfahrensfreiheit für einen Abriss von Bedingungen abhängig: verfahrensfrei für Anlagen nach Abs. 1, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 und Anlagen bis 10 m Höhe; sonst Anzeige einen Monat vor Beginn.
Fundstelle und Wortlaut
Hier der Wortlaut, auf den sich unsere Einordnung stützt.
„Verfahrensfrei ist die Beseitigung von 1. Anlagen nach Absatz 1, 2. freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3“
„Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens einen Monat vor Beginn der Beseitigung der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.“
Hintergrund zu einen Abriss
Der Abriss ist in den meisten Ländern für kleine Anlagen und freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 verfahrensfrei. Für alle anderen Gebäude verlangen die Länder meist eine Anzeige einen Monat vorher. Niedersachsen und Rheinland-Pfalz stellen den Abbruch fast aller Gebäude außer Hochhäusern frei, Baden-Württemberg verlangt für den übrigen Abbruch das Kenntnisgabeverfahren.
Was auch ohne Bauantrag gilt
Die Bauaufsicht kann auch bei verfahrensfreien Anlagen nachträglich einschreiten.
- Ein Bebauungsplan kann strenger sein als die Bauordnung, etwa mit Baufenstern, Höhen oder Vorgaben für Nebenanlagen.
- Sprich mit dem Nachbarn, bevor du an die Grenze baust. Zivilrechtliche Ansprüche bestehen unabhängig von der Bauordnung.
- Bei Kulturdenkmälern und oft in ihrer Umgebung brauchst du zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
- Abstandsflächen nach § 6 Abs. 5 BauO LSA: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
- Artenschutz vor dem Abriss prüfen.
- Freistehend oder angebaut, Gebäudeklasse.
- Mit der Novelle 2025 sind unter anderem der Dachgeschossausbau im unbeplanten Innenbereich (Genehmigungsfreistellung) und Wärmepumpen in den Abstandsflächen erleichtert worden.
Wenn dein Vorhaben größer ist
In Sachsen-Anhalt heißt das Verfahren ohne Bescheid Genehmigungsfreistellung (§ 61 BauO LSA). Es setzt in der Regel einen Bebauungsplan voraus, gebaut werden darf einen Monat nach Vorlage der Unterlagen bei der Gemeinde. Außerhalb eines qualifizierten Plans bleibt das vereinfachte Verfahren (§ 62 BauO LSA).
Genehmigungsfreistellung in Sachsen-Anhalt · Vereinfachtes Verfahren in Sachsen-Anhalt · Bauvoranfrage
Vergleich mit den Nachbarländern
| Land | Status | Regel |
|---|---|---|
| Niedersachsen | frei | verfahrensfrei für alle baulichen Anlagen außer Hochhäusern (§ 60 Abs. 2 Nr. 5 NBauO) |
| Thüringen | bedingt frei | verfahrensfrei für Anlagen nach Abs. 1, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 und Anlagen bis 10 m Höhe; sonst Anzeige einen Monat vorher (§ 63 Abs. 3 ThürBO) |
| Brandenburg | Einzelfall | Die Genehmigungspflicht nach § 59 Abs. 1 nennt die Beseitigung nicht; Einzelheiten zur Anzeige der beabsichtigten Beseitigung regelt die Bauvorlagenv… (§ 59 Abs. 1 BbgBO) |
| Sachsen | bedingt frei | verfahrensfrei für Anlagen nach Abs. 1, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 und Anlagen bis 10 m Höhe; sonst Anzeige einen Monat vorher (§ 61 Abs. 3 SächsBO) |
Abriss: alle 16 Länder im Vergleich
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Kurz beantwortet
Muss ich für einen Abriss in Sachsen-Anhalt einen Bauantrag stellen?
Nur wenn die Bedingungen aus § 60 Abs. 3 BauO LSA erfüllt sind. Sonst brauchst du ein Verfahren.
Gilt das auch in einem Bebauungsplangebiet?
Die Verfahrensfreiheit hängt nicht vom Bebauungsplan ab, seine Festsetzungen musst du aber einhalten.
Muss ich einen Abriss anmelden?
Meist ja, außer bei kleinen, verfahrensfreien Anlagen und freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3. Die Anzeige geht in der Regel einen Monat vorher an die Bauaufsicht.
Quellen und Stand
Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2013, mit der vom Landtag am 16. Dezember 2025 beschlossenen Novelle.
Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Novelle vom Dezember 2025, abgeglichen mit der Pressemitteilung des Ministeriums. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden