Baugenehmigung für einen Abriss in Thüringen
Es kommt darauf an. Nach § 63 Abs. 3 ThürBO gilt: verfahrensfrei für Anlagen nach Abs. 1, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 und Anlagen bis 10 m Höhe; sonst Anzeige einen Monat vorher. Erfüllst du die Bedingungen nicht, brauchst du ein Verfahren.
Der Wortlaut von § 63 Abs. 3 ThürBO
Hier der Wortlaut, auf den sich unsere Einordnung stützt.
„Verfahrensfrei ist die Beseitigung von 1. Anlagen nach Absatz 1, 2. freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3“
„Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens einen Monat zuvor der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.“
Bundesweit gilt für einen Abriss
Der Abriss ist in den meisten Ländern für kleine Anlagen und freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 verfahrensfrei. Für alle anderen Gebäude verlangen die Länder meist eine Anzeige einen Monat vorher. Niedersachsen und Rheinland-Pfalz stellen den Abbruch fast aller Gebäude außer Hochhäusern frei, Baden-Württemberg verlangt für den übrigen Abbruch das Kenntnisgabeverfahren.
Diese Regeln bleiben bestehen
Verfahrensfrei heißt nicht, dass keine Vorschriften gelten.
- Schau in den Bebauungsplan: Festsetzungen zu Baugrenzen, Nebenanlagen und Gestaltung musst du auch ohne Bauantrag einhalten.
- Das Nachbarrecht des Landes regelt Abstände und Einfriedungen zusätzlich zivilrechtlich.
- Bei Kulturdenkmälern und oft in ihrer Umgebung brauchst du zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
- Abstandsflächen nach § 6 Abs. 5 ThürBO: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
- Schadstoffe (Asbest) und Entsorgung.
- Anzeigepflicht und Frist.
Verfahren für größere Vorhaben
Im Bebauungsplangebiet prüfst du zuerst § 64 ThürBO (Genehmigungsfreistellung). Dort darfst du einen Monat nach Eingang der Unterlagen bei der Gemeinde beginnen. Sonst führt der Weg über das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 65 ThürBO.
Genehmigungsfreistellung in Thüringen · Vereinfachtes Verfahren in Thüringen · Bauvoranfrage
Ein Blick über die Landesgrenze
| Land | Status | Regel |
|---|---|---|
| Bayern | bedingt frei | verfahrensfrei für Anlagen nach Abs. 1 bis 3, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 und sonstige Anlagen bis 10 m Höhe; sonst Anzeige einen… (Art. 57 Abs. 5 BayBO) |
| Sachsen-Anhalt | bedingt frei | verfahrensfrei für Anlagen nach Abs. 1, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 und Anlagen bis 10 m Höhe; sonst Anzeige einen Monat vor Begi… (§ 60 Abs. 3 BauO LSA) |
| Hessen | bedingt frei | baugenehmigungsfrei für Anlagen nach Abschnitt I der Anlage, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 und Anlagen bis 10 m Höhe; sonst Anzeige… (§ 63a HBO) |
| Sachsen | bedingt frei | verfahrensfrei für Anlagen nach Abs. 1, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 und Anlagen bis 10 m Höhe; sonst Anzeige einen Monat vorher (§ 61 Abs. 3 SächsBO) |
Abriss: alle 16 Länder im Vergleich
Genehmigungs-Check
Trag Fläche, Höhe oder Rauminhalt ein und sieh sofort, ob du unter der Grenze bleibst.
Welches Bauamt hilft
Zuständig ist die Bauaufsicht des Kreises oder der Stadt, in der das Grundstück liegt. Unsere Übersicht in Thüringen umfasst 22 Behörden.
Saale-Holzland-Kreis · Landkreis Saalfeld-Rudolstadt · Saale-Orla-Kreis · Landkreis Sonneberg · Gera · Unstrut-Hainich-Kreis · alle anzeigen
Häufige Fragen
Ist ein Abriss in Thüringen genehmigungspflichtig?
Nur wenn die Bedingungen aus § 63 Abs. 3 ThürBO erfüllt sind. Sonst brauchst du ein Verfahren.
Was droht, wenn ich ohne nötige Genehmigung baue?
Die Bauaufsicht kann die Arbeiten einstellen und die Beseitigung anordnen. Der Bußgeldrahmen reicht in Thüringen bis 500.000 Euro (§ 94 Abs. 3 ThürBO).
Brauche ich einen Tragwerksplaner?
Bei nicht freistehenden Gebäuden verlangen die Länder, dass die Standsicherheit der angebauten Gebäude beurteilt wird.
Quellen und Stand
Thüringer Bauordnung in der seit 2024 geltenden Neufassung (ersetzt die ThürBO vom 13. März 2014).
Text aus einer Gesetzessammlung der Thüringer Bauordnung 2024. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden