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Abriss in Baden-Württemberg: genehmigungsfrei oder nicht?

Landesbauordnung für Baden-Württemberg · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei unter Bedingungen

In Baden-Württemberg ist ein Abriss nur unter Bedingungen verfahrensfrei: verfahrensfrei für verfahrensfreie Anlagen, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 und sonstige Anlagen bis 10 m Höhe; sonst Kenntnisgabeverfahren. Maßgeblich ist § 50 Abs. 3 LBO.

Fundstelle und Wortlaut

Der zitierte Text stammt aus der LBO in der Fassung, die wir am 13.10.2026 geprüft haben.

„Der Abbruch ist verfahrensfrei bei 1. Anlagen nach Absatz 1, 2. freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3, 3. sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m.“

Weitere Vorschriften zu einen Abriss

Für den übrigen Abbruch wird das Kenntnisgabeverfahren durchgeführt.

„Beim Abbruch von Anlagen und Einrichtungen wird das Kenntnisgabeverfahren durchgeführt, soweit die Vorhaben nicht bereits nach § 50 Absatz 3 verfahrensfrei sind.“

Bundesweit gilt für einen Abriss

Niedersachsen und Rheinland-Pfalz stellen den Abbruch fast aller Gebäude außer Hochhäusern frei, Baden-Württemberg verlangt für den übrigen Abbruch das Kenntnisgabeverfahren. Unabhängig davon gelten Denkmalschutz, Artenschutz (etwa für Fledermäuse und Gebäudebrüter), Abfallrecht und der Schutz angebauter Gebäude. Bei Gebäuden mit Wohnraum kann ein Zweckentfremdungsverbot greifen, in Berlin ist die Genehmigung mit der Anzeige vorzulegen.

Prüfe zusätzlich diese Punkte

Verfahrensfrei heißt nicht, dass keine Vorschriften gelten.

  • Gestaltungssatzungen der Gemeinde können Material, Farbe oder Höhe vorschreiben.
  • Ein Bebauungsplan kann strenger sein als die Bauordnung, etwa mit Baufenstern, Höhen oder Vorgaben für Nebenanlagen.
  • Standsicherheit und Brandschutz müssen stimmen, auch wenn niemand vorher prüft.
  • Bei Kulturdenkmälern und oft in ihrer Umgebung brauchst du zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
  • Denkmalschutz und Erhaltungssatzungen.
  • Standsicherheit angebauter Nachbargebäude.

Verfahren für größere Vorhaben

Der schnellste Weg führt über § 51 LBO: Kenntnisgabeverfahren. Ohne Bebauungsplan oder bei Abweichungen stellst du einen Bauantrag im Verfahren nach § 52 LBO.

Kenntnisgabeverfahren in Baden-Württemberg · Vereinfachtes Verfahren in Baden-Württemberg · Bauvoranfrage

Ein Blick über die Landesgrenze

LandStatusRegel
Rheinland-Pfalzfreikeiner Baugenehmigung bedürfen Abbruch oder Beseitigung von Gebäuden mit Ausnahme von Hochhäusern (§ 62 Abs. 2 Nr. 6 Buchst. c LBauO)
Bayernbedingt freiverfahrensfrei für Anlagen nach Abs. 1 bis 3, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 und sonstige Anlagen bis 10 m Höhe; sonst Anzeige einen… (Art. 57 Abs. 5 BayBO)
Hessenbedingt freibaugenehmigungsfrei für Anlagen nach Abschnitt I der Anlage, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 und Anlagen bis 10 m Höhe; sonst Anzeige… (§ 63a HBO)

Abriss: alle 16 Länder im Vergleich

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Häufige Fragen

Brauche ich in Baden-Württemberg für einen Abriss eine Baugenehmigung?

Nur wenn die Bedingungen aus § 50 Abs. 3 LBO erfüllt sind. Sonst brauchst du ein Verfahren.

Was droht, wenn ich ohne nötige Genehmigung baue?

Die Bauaufsicht kann die Arbeiten einstellen und die Beseitigung anordnen. Der Bußgeldrahmen reicht in Baden-Württemberg bis 100.000 Euro (§ 75 Abs. 4 LBO).

Darf ich ein Denkmal abreißen?

Nur mit denkmalrechtlicher Genehmigung. Mecklenburg-Vorpommern verlangt für eingetragene Denkmale zusätzlich eine Baugenehmigung.

Quellen und Stand

Landesbauordnung für Baden-Württemberg, LBO vom 8. August 1995 in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 2026 (GBl. Nr. 44), Text gültig ab 28. Februar 2026.

Text nach dem Abdruck der amtlichen Fassung im Merkblatt 610 der Architektenkammer Baden-Württemberg (Fassung 16.03.2026, gültig ab 28.02.2026). Das amtliche Landesrecht-Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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