Gartenhaus in Hamburg: genehmigungsfrei oder nicht?
In Hamburg ist ein Gartenhaus nach Anlage Abschnitt I Nr. 1 Buchst. a HBauO verfahrensfrei, und zwar ein eingeschossiges Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt je Hauptgebäude, außer im Außenbereich.
So steht es im Gesetz
Damit du selbst nachlesen kannst, steht hier der Gesetzestext.
„ein eingeschossiges Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt je zugehörigem Hauptgebäude, außer im Außenbereich“
Maße, die du einhalten musst
| Brutto-Rauminhalt | bis 30 m³ |
|---|---|
| Außenbereich | nicht verfahrensfrei |
Liegt dein Grundstück im Außenbereich, brauchst du ein Verfahren.
Typisch bei Gartenhaus (alle Länder)
Die Spanne ist groß: Berlin, Bremen, Sachsen-Anhalt und Thüringen lassen nur 10 m² eingeschossige Grundfläche zu (Bremen 12 m² für Gartengerätehäuser), Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen und das Saarland 75 m³. Im Außenbereich sind die Grenzen kleiner oder die Verfahrensfreiheit entfällt. Fast überall gilt die Freiheit nur für Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten.
Prüfe zusätzlich diese Punkte
Die Verantwortung liegt bei dir als Bauherrin oder Bauherr.
- Sprich mit dem Nachbarn, bevor du an die Grenze baust. Zivilrechtliche Ansprüche bestehen unabhängig von der Bauordnung.
- Bei Kulturdenkmälern und oft in ihrer Umgebung brauchst du zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
- Ein Bebauungsplan kann strenger sein als die Bauordnung, etwa mit Baufenstern, Höhen oder Vorgaben für Nebenanlagen.
- Gestaltungssatzungen der Gemeinde können Material, Farbe oder Höhe vorschreiben.
- Brutto-Rauminhalt: Länge × Breite × mittlere Höhe einschließlich Dach, gemessen über die Außenmaße.
- Keine Aufenthaltsräume, keine Toilette, keine Feuerstätte.
Welches Verfahren in Hamburg dann gilt
In Hamburg heißt das Verfahren ohne Bescheid Genehmigungsfreistellung (§ 62 HBauO). Es setzt in der Regel einen Bebauungsplan voraus, gebaut werden darf einen Monat nach Eingang der Bauvorlagen. Passt die Freistellung nicht, ist § 63 HBauO einschlägig: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren mit eingeschränktem Prüfumfang.
Genehmigungsfreistellung in Hamburg · Vereinfachtes Verfahren in Hamburg · Bauvoranfrage
So regeln es die angrenzenden Länder
| Land | Status | Regel |
|---|---|---|
| Schleswig-Holstein | frei | ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich bis 10 m³ (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO (Schleswig-Holstein)) |
| Niedersachsen | frei | ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich bis 40 m³ (Anhang Nr. 1.1 NBauO) |
| Bayern | frei | bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb des Außenbereichs; im Außenbereich ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis 20 m³ (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO) |
| Hessen | frei | ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt (Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 1.1 HBO) |
Gartenhaus: alle 16 Länder im Vergleich
Eigene Maße eingeben
Mit wenigen Angaben siehst du, ob ein Gartenhaus in Hamburg ohne Bauantrag geht.
Ansprechpartner bei Fragen
Im Zweifel hilft ein Anruf bei der Bauaufsicht. Welche Behörde für dein Grundstück zuständig ist, zeigt unsere Übersicht.
Fragen und Antworten
Brauche ich in Hamburg für ein Gartenhaus eine Baugenehmigung?
Innerhalb der Grenzen nicht. Rechtsgrundlage ist Anlage Abschnitt I Nr. 1 Buchst. a HBauO.
Welche Grenzen nennt die HBauO?
Brutto-Rauminhalt bis 30 m³; Außenbereich nicht verfahrensfrei.
Kann ich die Frage vorab verbindlich klären lassen?
Ja, mit einer Bauvoranfrage. Der Vorbescheid gilt in Hamburg drei Jahre (§ 75 HBauO).
Gilt das auch für Gartenhäuser auf Rädern?
Wird das Haus dauerhaft an einem Ort genutzt, ist es eine bauliche Anlage, auch wenn es Räder hat. Dann gelten dieselben Regeln.
Quellen und Stand
Hamburgische Bauordnung vom 6. Januar 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026 (Lesefassung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Stand 25.09.2025).
Amtliche Lesefassung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (Stand 25.09.2025, in Kraft seit 01.01.2026).
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden