Brauche ich in Nordrhein-Westfalen für ein Gartenhaus eine Baugenehmigung?
Ja, in Nordrhein-Westfalen darfst du ein Gartenhaus ohne Bauantrag errichten, solange die Grenzen eingehalten sind: bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten und Feuerstätten; im Außenbereich nur für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe. Rechtsgrundlage ist § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BauO NRW 2018.
Der Wortlaut von § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BauO NRW 2018
Wir zitieren die Vorschrift wörtlich aus der ausgewerteten Fassung.
„Gebäude bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten“
Grenzwerte in Nordrhein-Westfalen
| Brutto-Rauminhalt | bis 75 m³ |
|---|---|
| Außenbereich | nicht verfahrensfrei |
Im Außenbereich gilt die Verfahrensfreiheit nach dieser Vorschrift nicht.
Hintergrund zu ein Gartenhaus
Die Spanne ist groß: Berlin, Bremen, Sachsen-Anhalt und Thüringen lassen nur 10 m² eingeschossige Grundfläche zu (Bremen 12 m² für Gartengerätehäuser), Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen und das Saarland 75 m³. Im Außenbereich sind die Grenzen kleiner oder die Verfahrensfreiheit entfällt. Fast überall gilt die Freiheit nur für Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten.
Worauf du trotzdem achten musst
Die Bauaufsicht kann auch bei verfahrensfreien Anlagen nachträglich einschreiten.
- Standsicherheit und Brandschutz müssen stimmen, auch wenn niemand vorher prüft.
- Ein Bebauungsplan kann strenger sein als die Bauordnung, etwa mit Baufenstern, Höhen oder Vorgaben für Nebenanlagen.
- Gestaltungssatzungen der Gemeinde können Material, Farbe oder Höhe vorschreiben.
- Bei Kulturdenkmälern und oft in ihrer Umgebung brauchst du zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
- Kleingarten: Bundeskleingartengesetz und Vereinsordnung.
- Brutto-Rauminhalt: Länge × Breite × mittlere Höhe einschließlich Dach, gemessen über die Außenmaße.
Wenn dein Vorhaben größer ist
Im Bebauungsplangebiet prüfst du zuerst § 63 BauO NRW 2018 (Genehmigungsfreistellung). Dort darfst du einen Monat nach Eingang der Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde beginnen. Sonst führt der Weg über das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018.
Genehmigungsfreistellung in Nordrhein-Westfalen · Vereinfachtes Verfahren in Nordrhein-Westfalen · Bauvoranfrage
Vergleich mit den Nachbarländern
| Land | Status | Regel |
|---|---|---|
| Niedersachsen | frei | ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich bis 40 m³ (Anhang Nr. 1.1 NBauO) |
| Rheinland-Pfalz | frei | bis 50 m³ umbauter Raum ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, im Außenbereich bis 10 m³; nicht bei Kulturdenkmälern und in deren Umgebung (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO) |
| Hessen | frei | ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt (Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 1.1 HBO) |
Gartenhaus: alle 16 Länder im Vergleich
Eigene Maße eingeben
Der Check vergleicht deine Maße mit der Grenze aus § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BauO NRW 2018.
Bauämter in Nordrhein-Westfalen
Nicht dein Wohnort entscheidet, sondern die Lage des Grundstücks. Hier einige Bauaufsichten in Nordrhein-Westfalen:
Siegen · Erkelenz · Kreis Paderborn · Marl · Kempen · Düren · alle anzeigen
Häufige Fragen
Muss ich für ein Gartenhaus in Nordrhein-Westfalen einen Bauantrag stellen?
Nicht, wenn die Maße unter den Grenzen von § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BauO NRW 2018 bleiben.
Welche Grenzen nennt die BauO NRW 2018?
Brutto-Rauminhalt bis 75 m³; Außenbereich nicht verfahrensfrei.
Welche Behörde ist in Nordrhein-Westfalen zuständig?
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die kreisfreien Städte, die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte sowie die Kreise für die übrigen Gemeinden.
Darf im Gartenhaus ein Ofen stehen?
In den meisten Ländern endet die Verfahrensfreiheit, sobald eine Feuerstätte eingebaut wird. Dann brauchst du ein Verfahren, und der Bezirksschornsteinfeger muss die Anlage abnehmen.
Quellen und Stand
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Landesbauordnung 2018 vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. S. 537), Fassung gültig ab 1. September 2026.
Text aus dem amtlichen Landesrecht-Portal.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden