Gartenhaus bauen in Rheinland-Pfalz: was die LBauO verlangt
Ja, in Rheinland-Pfalz ist ein Gartenhaus verfahrensfrei, solange du die Grenzen aus § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO einhältst. Die Werte stehen in der Tabelle unten.
Die maßgebliche Vorschrift in Rheinland-Pfalz
Wortlaut nach der von uns ausgewerteten Fassung:
„Gebäude bis zu 50 m³, im Außenbereich bis zu 10 m³ umbauten Raums ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten“
Maße, die du einhalten musst
| Brutto-Rauminhalt | bis 50 m³ |
|---|---|
| Brutto-Rauminhalt im Außenbereich | bis 10 m³ |
| Außenbereich | mit eigener, kleinerer Grenze |
Im Außenbereich gilt eine kleinere Grenze von 10 m³.
Typisch bei Gartenhaus (alle Länder)
Für Gartenhäuser, Gerätehäuser und Schuppen nennen die Länder entweder einen Brutto-Rauminhalt in Kubikmetern oder eine Grundfläche in Quadratmetern. Die Spanne ist groß: Berlin, Bremen, Sachsen-Anhalt und Thüringen lassen nur 10 m² eingeschossige Grundfläche zu (Bremen 12 m² für Gartengerätehäuser), Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen und das Saarland 75 m³. Im Außenbereich sind die Grenzen kleiner oder die Verfahrensfreiheit entfällt.
Wann trotzdem ein Verfahren nötig sein kann
Die Verantwortung liegt bei dir als Bauherrin oder Bauherr.
- Bei Kulturdenkmälern und oft in ihrer Umgebung brauchst du zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
- Abstandsflächen nach § 8 Abs. 6 LBauO: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
- Gestaltungssatzungen der Gemeinde können Material, Farbe oder Höhe vorschreiben.
- Standsicherheit und Brandschutz müssen stimmen, auch wenn niemand vorher prüft.
- Kleingarten: Bundeskleingartengesetz und Vereinsordnung.
- Lage im Innenbereich oder Außenbereich.
Welches Verfahren in Rheinland-Pfalz dann gilt
In Rheinland-Pfalz heißt das Verfahren ohne Bescheid Freistellungsverfahren (§ 67 LBauO). Es setzt in der Regel einen Bebauungsplan voraus. Sonst führt der Weg über das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 66 LBauO.
Freistellungsverfahren in Rheinland-Pfalz · Vereinfachtes Verfahren in Rheinland-Pfalz · Bauvoranfrage
So regeln es die angrenzenden Länder
| Land | Status | Regel |
|---|---|---|
| Hessen | frei | ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt (Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 1.1 HBO) |
| Saarland | frei | eingeschossig bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO (Saarland)) |
| Nordrhein-Westfalen | frei | bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten und Feuerstätten; im Außenbereich nur für land- oder forstwirtschaftliche Betrie… (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BauO NRW 2018) |
| Baden-Württemberg | frei | ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, im Innenbereich bis 40 m³, im Außenbereich bis 20 m³ Brutto-Rauminhalt (Anhang 1 Nr. 1 a LBO) |
Gartenhaus: alle 16 Länder im Vergleich
Eigene Maße eingeben
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Ansprechpartner bei Fragen
Fragen zu deinem Grundstück beantwortet die untere Bauaufsichtsbehörde. In Rheinland-Pfalz haben wir 36 zuständige Stellen erfasst.
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Fragen und Antworten
Brauche ich in Rheinland-Pfalz für ein Gartenhaus eine Baugenehmigung?
Nein, solange du die Grenzen aus § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO einhältst.
Welche Maße gelten in Rheinland-Pfalz?
Brutto-Rauminhalt bis 50 m³; Brutto-Rauminhalt im Außenbereich bis 10 m³; Außenbereich mit eigener, kleinerer Grenze.
Kann ich die Frage vorab verbindlich klären lassen?
Ja, mit einer Bauvoranfrage. Der Vorbescheid gilt in Rheinland-Pfalz vier Jahre (§ 72 LBauO).
Gilt das auch für Gartenhäuser auf Rädern?
Wird das Haus dauerhaft an einem Ort genutzt, ist es eine bauliche Anlage, auch wenn es Räder hat. Dann gelten dieselben Regeln.
Quellen und Stand
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz, LBauO vom 24. November 1998, zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung baurechtlicher Vorschriften vom 22. September 2025 (GVBl. S. 549) und das Landesgesetz vom 19. November 2025 (GVBl. S. 672); Verfahrensregeln seit 1. Januar 2026.
Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Änderung 2025. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden