Brauche ich im Saarland für ein Gartenhaus eine Baugenehmigung?
Ohne Bauantrag möglich: § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO (Saarland) stellt ein Gartenhaus frei. Welche Maße gelten, zeigt die Übersicht weiter unten. § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO (Saarland) erfasst im Saarland außerdem Tiny House.
So steht es im Gesetz
Hier der Wortlaut, auf den sich unsere Einordnung stützt.
„eingeschossige Gebäude bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt, außer im Außenbereich“
Die Grenzen auf einen Blick
| Brutto-Rauminhalt | bis 75 m³ |
|---|---|
| Außenbereich | nicht verfahrensfrei |
Liegt dein Grundstück im Außenbereich, brauchst du ein Verfahren.
Typisch bei Gartenhaus (alle Länder)
Fast überall gilt die Freiheit nur für Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten. Ein Gartenhaus mit Ofen, Bad oder Schlafplatz ist kein Gerätehaus mehr. Für Lauben in Kleingartenanlagen gelten eigene Regeln nach dem Bundeskleingartengesetz und der Gartenordnung des Vereins.
Wann trotzdem ein Verfahren nötig sein kann
Die Verantwortung liegt bei dir als Bauherrin oder Bauherr.
- Steht das Haus unter Denkmalschutz oder liegt das Grundstück in einem Denkmalbereich, entscheidet die Denkmalschutzbehörde mit.
- Der Bebauungsplan gilt auch für verfahrensfreie Vorhaben. Er kann Baugrenzen, Flächen für Nebenanlagen oder Dachformen festsetzen.
- Auch eine verfahrensfreie Anlage muss standsicher sein und darf keine Brandgefahr schaffen.
- Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
- Abstandsflächen und Grenzabstand.
- Brutto-Rauminhalt: Länge × Breite × mittlere Höhe einschließlich Dach, gemessen über die Außenmaße.
Welches Verfahren im Saarland dann gilt
Im Saarland heißt das Verfahren ohne Bescheid Genehmigungsfreistellung (§ 63 LBO). Es setzt in der Regel einen Bebauungsplan voraus, gebaut werden darf einen Monat nach Eingang der Unterlagen bei der Gemeinde. Ohne Bebauungsplan oder bei Abweichungen stellst du einen Bauantrag im Verfahren nach § 64 LBO.
Genehmigungsfreistellung im Saarland · Vereinfachtes Verfahren im Saarland · Bauvoranfrage
So regeln es die angrenzenden Länder
| Land | Status | Regel |
|---|---|---|
| Rheinland-Pfalz | frei | bis 50 m³ umbauter Raum ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, im Außenbereich bis 10 m³; nicht bei Kulturdenkmälern und in deren Umgebung (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO) |
| Bayern | frei | bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb des Außenbereichs; im Außenbereich ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis 20 m³ (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO) |
| Sachsen | frei | bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO) |
| Niedersachsen | frei | ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich bis 40 m³ (Anhang Nr. 1.1 NBauO) |
Gartenhaus: alle 16 Länder im Vergleich
Eigene Maße eingeben
Mit wenigen Angaben siehst du, ob ein Gartenhaus im Saarland ohne Bauantrag geht.
Ansprechpartner bei Fragen
Zuständig ist die Bauaufsicht des Kreises oder der Stadt, in der das Grundstück liegt. Unsere Übersicht im Saarland umfasst 6 Behörden.
Saarpfalz-Kreis · Landkreis Neunkirchen · Landkreis St. Wendel · Regionalverband Saarbrücken · Landkreis Merzig-Wadern · Landkreis Saarlouis · alle anzeigen
Fragen und Antworten
Brauche ich im Saarland für ein Gartenhaus eine Baugenehmigung?
Nicht, wenn die Maße unter den Grenzen von § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO (Saarland) bleiben.
Welche Maße gelten im Saarland?
Brutto-Rauminhalt bis 75 m³; Außenbereich nicht verfahrensfrei.
Wer entscheidet im Saarland über Bauanträge?
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken. Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern können die Aufgaben auf Antrag per Rechtsverordnung übertragen bekommen.
Darf im Gartenhaus ein Ofen stehen?
In den meisten Ländern endet die Verfahrensfreiheit, sobald eine Feuerstätte eingebaut wird. Dann brauchst du ein Verfahren, und der Bezirksschornsteinfeger muss die Anlage abnehmen.
Quellen und Stand
Landesbauordnung, LBO vom 18. Februar 2004 (Amtsbl. S. 822), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Februar 2025 (Amtsbl. I S. 369_2).
Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Änderung 02/2025. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden