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Brauche ich im Saarland für ein Gartenhaus eine Baugenehmigung?

Landesbauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

Ohne Bauantrag möglich: § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO (Saarland) stellt ein Gartenhaus frei. Welche Maße gelten, zeigt die Übersicht weiter unten. § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO (Saarland) erfasst im Saarland außerdem Tiny House.

So steht es im Gesetz

Hier der Wortlaut, auf den sich unsere Einordnung stützt.

„eingeschossige Gebäude bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt, außer im Außenbereich“

Die Grenzen auf einen Blick

Grenzen aus § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO (Saarland)
Brutto-Rauminhaltbis 75 m³
Außenbereichnicht verfahrensfrei

Liegt dein Grundstück im Außenbereich, brauchst du ein Verfahren.

Typisch bei Gartenhaus (alle Länder)

Fast überall gilt die Freiheit nur für Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten. Ein Gartenhaus mit Ofen, Bad oder Schlafplatz ist kein Gerätehaus mehr. Für Lauben in Kleingartenanlagen gelten eigene Regeln nach dem Bundeskleingartengesetz und der Gartenordnung des Vereins.

Wann trotzdem ein Verfahren nötig sein kann

Die Verantwortung liegt bei dir als Bauherrin oder Bauherr.

  • Steht das Haus unter Denkmalschutz oder liegt das Grundstück in einem Denkmalbereich, entscheidet die Denkmalschutzbehörde mit.
  • Der Bebauungsplan gilt auch für verfahrensfreie Vorhaben. Er kann Baugrenzen, Flächen für Nebenanlagen oder Dachformen festsetzen.
  • Auch eine verfahrensfreie Anlage muss standsicher sein und darf keine Brandgefahr schaffen.
  • Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
  • Abstandsflächen und Grenzabstand.
  • Brutto-Rauminhalt: Länge × Breite × mittlere Höhe einschließlich Dach, gemessen über die Außenmaße.

Welches Verfahren im Saarland dann gilt

Im Saarland heißt das Verfahren ohne Bescheid Genehmigungsfreistellung (§ 63 LBO). Es setzt in der Regel einen Bebauungsplan voraus, gebaut werden darf einen Monat nach Eingang der Unterlagen bei der Gemeinde. Ohne Bebauungsplan oder bei Abweichungen stellst du einen Bauantrag im Verfahren nach § 64 LBO.

Genehmigungsfreistellung im Saarland · Vereinfachtes Verfahren im Saarland · Bauvoranfrage

So regeln es die angrenzenden Länder

LandStatusRegel
Rheinland-Pfalzfreibis 50 m³ umbauter Raum ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, im Außenbereich bis 10 m³; nicht bei Kulturdenkmälern und in deren Umgebung (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO)
Bayernfreibis 75 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb des Außenbereichs; im Außenbereich ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis 20 m³ (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO)
Sachsenfreibis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO)
Niedersachsenfreiohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich bis 40 m³ (Anhang Nr. 1.1 NBauO)

Gartenhaus: alle 16 Länder im Vergleich

Eigene Maße eingeben

Mit wenigen Angaben siehst du, ob ein Gartenhaus im Saarland ohne Bauantrag geht.

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Ansprechpartner bei Fragen

Zuständig ist die Bauaufsicht des Kreises oder der Stadt, in der das Grundstück liegt. Unsere Übersicht im Saarland umfasst 6 Behörden.

Saarpfalz-Kreis · Landkreis Neunkirchen · Landkreis St. Wendel · Regionalverband Saarbrücken · Landkreis Merzig-Wadern · Landkreis Saarlouis · alle anzeigen

Fragen und Antworten

Brauche ich im Saarland für ein Gartenhaus eine Baugenehmigung?

Nicht, wenn die Maße unter den Grenzen von § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO (Saarland) bleiben.

Welche Maße gelten im Saarland?

Brutto-Rauminhalt bis 75 m³; Außenbereich nicht verfahrensfrei.

Wer entscheidet im Saarland über Bauanträge?

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken. Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern können die Aufgaben auf Antrag per Rechtsverordnung übertragen bekommen.

Darf im Gartenhaus ein Ofen stehen?

In den meisten Ländern endet die Verfahrensfreiheit, sobald eine Feuerstätte eingebaut wird. Dann brauchst du ein Verfahren, und der Bezirksschornsteinfeger muss die Anlage abnehmen.

Quellen und Stand

Landesbauordnung, LBO vom 18. Februar 2004 (Amtsbl. S. 822), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Februar 2025 (Amtsbl. I S. 369_2).

Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Änderung 02/2025. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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