Zum Inhalt springen
bauamt.net

Gartenhaus in Baden-Württemberg ohne Bauantrag?

Landesbauordnung für Baden-Württemberg · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

In Baden-Württemberg ist ein Gartenhaus nach Anhang 1 Nr. 1 a LBO verfahrensfrei, und zwar ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, im Innenbereich bis 40 m³, im Außenbereich bis 20 m³ Brutto-Rauminhalt.

So steht es im Gesetz

Wir zitieren die Vorschrift wörtlich aus der ausgewerteten Fassung.

„Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40 m³, im Außenbereich bis 20 m³ Brutto-Rauminhalt“

Grenzwerte in Baden-Württemberg

Grenzen aus Anhang 1 Nr. 1 a LBO
Brutto-Rauminhaltbis 40 m³
Brutto-Rauminhalt im Außenbereichbis 20 m³
Außenbereichmit eigener, kleinerer Grenze

Im Außenbereich gilt eine kleinere Grenze von 20 m³.

Ergänzende Regeln der LBO

Gartenhäuser in festgesetzten Gartenhausgebieten sind ohne Größengrenze verfahrensfrei.

„Gartenhäuser in Gartenhausgebieten“

Typisch bei Gartenhaus (alle Länder)

Für Gartenhäuser, Gerätehäuser und Schuppen nennen die Länder entweder einen Brutto-Rauminhalt in Kubikmetern oder eine Grundfläche in Quadratmetern. Die Spanne ist groß: Berlin, Bremen, Sachsen-Anhalt und Thüringen lassen nur 10 m² eingeschossige Grundfläche zu (Bremen 12 m² für Gartengerätehäuser), Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen und das Saarland 75 m³. Im Außenbereich sind die Grenzen kleiner oder die Verfahrensfreiheit entfällt.

Was auch ohne Bauantrag gilt

Die Verantwortung liegt bei dir als Bauherrin oder Bauherr.

  • Für den Abstand zum Nachbarn ist § 5 Abs. 7 LBO maßgeblich: Grundregel 0,4 H, mindestens 2,5 m.
  • Sprich mit dem Nachbarn, bevor du an die Grenze baust. Zivilrechtliche Ansprüche bestehen unabhängig von der Bauordnung.
  • Frag bei der Gemeinde nach Satzungen, zum Beispiel zu Einfriedungen oder Gestaltung.
  • Statik und Brandschutz sind deine Aufgabe, wenn kein Verfahren stattfindet.
  • Keine Aufenthaltsräume, keine Toilette, keine Feuerstätte.
  • Abstandsflächen und Grenzabstand.

Welches Verfahren in Baden-Württemberg dann gilt

Im Bebauungsplangebiet prüfst du zuerst § 51 LBO (Kenntnisgabeverfahren). Andernfalls prüft die Bauaufsicht im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO.

Kenntnisgabeverfahren in Baden-Württemberg · Vereinfachtes Verfahren in Baden-Württemberg · Bauvoranfrage

So regeln es die angrenzenden Länder

LandStatusRegel
Bayernfreibis 75 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb des Außenbereichs; im Außenbereich ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis 20 m³ (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO)
Hessenfreiohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt (Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 1.1 HBO)
Rheinland-Pfalzfreibis 50 m³ umbauter Raum ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, im Außenbereich bis 10 m³; nicht bei Kulturdenkmälern und in deren Umgebung (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO)

Gartenhaus: alle 16 Länder im Vergleich

Eigene Maße eingeben

Trag Fläche, Höhe oder Rauminhalt ein und sieh sofort, ob du unter der Grenze bleibst.

Check für Gartenhaus in Baden-Württemberg starten

Ansprechpartner bei Fragen

Im Zweifel hilft ein Anruf bei der Bauaufsicht. Welche Behörde für dein Grundstück zuständig ist, zeigt unsere Übersicht.

Landkreis Heilbronn · Bodenseekreis · Neckar-Odenwald-Kreis · Landkreis Waldshut · Landkreis Ludwigsburg · Heilbronn · alle anzeigen

Kurz beantwortet

Muss ich für ein Gartenhaus in Baden-Württemberg einen Bauantrag stellen?

Nein, solange du die Grenzen aus Anhang 1 Nr. 1 a LBO einhältst.

Gilt das auch in einem Bebauungsplangebiet?

Die Verfahrensfreiheit hängt nicht vom Bebauungsplan ab, seine Festsetzungen musst du aber einhalten.

Darf im Gartenhaus ein Ofen stehen?

In den meisten Ländern endet die Verfahrensfreiheit, sobald eine Feuerstätte eingebaut wird. Dann brauchst du ein Verfahren, und der Bezirksschornsteinfeger muss die Anlage abnehmen.

Quellen und Stand

Landesbauordnung für Baden-Württemberg, LBO vom 8. August 1995 in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 2026 (GBl. Nr. 44), Text gültig ab 28. Februar 2026.

Text nach dem Abdruck der amtlichen Fassung im Merkblatt 610 der Architektenkammer Baden-Württemberg (Fassung 16.03.2026, gültig ab 28.02.2026). Das amtliche Landesrecht-Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

✉ Bauantrag-Hilfe