Bauantrag in Sachsen-Anhalt: das vereinfachte Verfahren
Für Vorhaben, die weder verfahrensfrei noch freigestellt sind, gilt in Sachsen-Anhalt das Verfahren nach § 62 BauO LSA.
Wortlaut
Überschrift der Vorschrift: „Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren“ (§ 62 BauO LSA).
Brandschutz und Wärmeschutz liegen im vereinfachten Verfahren weitgehend in der Verantwortung der Planer. Für Sonderbauten gilt § 63 BauO LSA.
Typische Anwendungsfälle in Sachsen-Anhalt
Wintergarten · Anbau · Tiny House
Andere Länder
| Land | Verfahren | Vorschrift |
|---|---|---|
| Thüringen | Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren | § 65 ThürBO |
| Sachsen | Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren | § 63 SächsBO |
| Brandenburg | Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren | § 63 BbgBO |
| Niedersachsen | Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren | § 63 NBauO |
Bauaufsicht in Sachsen-Anhalt
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und die kreisfreien Städte.
Saalekreis · Landkreis Jerichower Land · Salzlandkreis · Magdeburg · Altmarkkreis Salzwedel · alle 14
Häufige Fragen
Für welche Vorhaben gilt das vereinfachte Verfahren in Sachsen-Anhalt?
Für genehmigungspflichtige Vorhaben, die keine Sonderbauten sind. Rechtsgrundlage ist § 62 BauO LSA.
Welche Behörde entscheidet in Sachsen-Anhalt?
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und die kreisfreien Städte.
Quellen und Stand
Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2013, mit der vom Landtag am 16. Dezember 2025 beschlossenen Novelle.
Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Novelle vom Dezember 2025, abgeglichen mit der Pressemitteilung des Ministeriums. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden