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Anbau in Sachsen-Anhalt ohne Bauantrag?

Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahren nötig

Nein, verfahrensfrei ist ein Anbau in Sachsen-Anhalt nicht. Ein Anbau an ein Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 braucht im Bebauungsplangebiet die Genehmigungsfreistellung (§ 61), sonst das vereinfachte Verfahren (§ 62).

Was in der BauO LSA steht

Wir zitieren die Vorschrift wörtlich aus der ausgewerteten Fassung.

„Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung“

Der Katalog der verfahrensfreien Vorhaben in Sachsen-Anhalt erwähnt einen Anbau nicht. Maßgeblich ist deshalb § 58 Abs. 1 BauO LSA.

Hintergrund zu einen Anbau

Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans ist der Weg oft kürzer. Für den Anbau gelten dieselben Anforderungen wie für ein neues Gebäude: Abstandsflächen, Grundflächenzahl, Brandschutz, Wärmeschutz und Standsicherheit. Bauvorlagen muss eine bauvorlageberechtigte Person erstellen, meist eine Architektin oder ein Bauingenieur.

In vier Schritten prüfen

  • Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
  • Steht das Haus unter Denkmalschutz oder liegt das Grundstück in einem Denkmalbereich, entscheidet die Denkmalschutzbehörde mit.
  • An der Grundstücksgrenze gilt die Abstandsflächenregel Sachsen-Anhalts: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Gebäudeklasse des erweiterten Hauses.
  • Stellplatzpflicht bei zusätzlicher Wohnung.
  • Mit der Novelle 2025 sind unter anderem der Dachgeschossausbau im unbeplanten Innenbereich (Genehmigungsfreistellung) und Wärmepumpen in den Abstandsflächen erleichtert worden.

Wenn dein Vorhaben größer ist

Gibt es einen qualifizierten Bebauungsplan, ist Genehmigungsfreistellung nach § 61 BauO LSA der kürzeste Weg. Sonst führt der Weg über das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 62 BauO LSA.

Genehmigungsfreistellung in Sachsen-Anhalt · Vereinfachtes Verfahren in Sachsen-Anhalt · Bauvoranfrage

Vergleich mit den Nachbarländern

LandStatusRegel
NiedersachsenVerfahrenEin Anbau mit Wohnfläche braucht ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 63) oder, im qualifizierten Bebauungsplan, die Genehmigungsfreiheit na… (§ 59 Abs. 1 NBauO)
ThüringenVerfahrenEin Anbau braucht die Genehmigungsfreistellung (§ 64) für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 im Bebauungsplangebiet oder das vereinfachte Baugenehmig… (§ 62 Abs. 1 ThürBO)
SachsenVerfahrenEin Anbau mit Wohnfläche braucht die Genehmigungsfreistellung (§ 62) oder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 63). (§ 59 Abs. 1 SächsBO)
BrandenburgVerfahrenEin Anbau braucht eine Baugenehmigung. Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 im Bebauungsplangebiet kann auf Wunsch das Bauanzeigeverfahren (§ 6… (§ 59 Abs. 1 BbgBO)

Anbau: alle 16 Länder im Vergleich

Genehmigungs-Check

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Bauämter in Sachsen-Anhalt

Zuständig ist die Bauaufsicht des Kreises oder der Stadt, in der das Grundstück liegt. Unsere Übersicht in Sachsen-Anhalt umfasst 14 Behörden.

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Fragen und Antworten

Ist ein Anbau in Sachsen-Anhalt genehmigungspflichtig?

Ja, ein Verfahren ist nötig. Welches, hängt vor allem vom Bebauungsplan ab.

Wer entscheidet in Sachsen-Anhalt über Bauanträge?

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und die kreisfreien Städte.

Welches Verfahren brauche ich für einen Anbau?

Im qualifizierten Bebauungsplan meist die Genehmigungsfreistellung oder in Baden-Württemberg die Kenntnisgabe, sonst das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren.

Quellen und Stand

Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2013, mit der vom Landtag am 16. Dezember 2025 beschlossenen Novelle.

Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Novelle vom Dezember 2025, abgeglichen mit der Pressemitteilung des Ministeriums. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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