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GRZ- und GFZ-Rechner

Rechner · läuft im Browser, nichts wird gespeichert · Stand 13.10.2026

Mit diesem Rechner prüfst du, ob dein Haus zu Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl des Bebauungsplans passt. Er berechnet die zulässige Grundfläche, die Überschreitung für Garagen, Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen nach § 19 Abs. 4 BauNVO und die zulässige Geschossfläche. Zum Vergleich zeigt er die Orientierungswerte des § 17 BauNVO für dein Baugebiet.

Maßgeblich sind die Werte und Regeln deines Bebauungsplans. Er kann von der 50-Prozent-Regel abweichen und eigene Vorgaben machen.

GRZ- und GFZ-Rechner

Maßgebliche Fläche hinter der Straßenbegrenzungslinie (§ 19 Abs. 3 BauNVO).
0 eingeben, wenn keine festgesetzt ist.
Außenmaße des Hauptgebäudes einschließlich Terrassenüberdachung und Wintergarten.
Diese Flächen zählen nach § 19 Abs. 4 BauNVO mit.
240,0 m²Zulässige Grundfläche
360,0 m²Mit Nebenanlagen höchstens
480,0 m²Zulässige Geschossfläche
0,25Tatsächliche GRZ
0,35GRZ mit Nebenanlagen
0,43Tatsächliche GFZ
Die Planung hält Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl ein. Es bleiben 90,0 m² Grundfläche für das Hauptgebäude und 150,0 m² insgesamt. Orientierungswert nach § 17 BauNVO für Allgemeines Wohngebiet: GRZ 0,4, GFZ 1,2.

Rechenweg

  1. Zulässige Grundfläche: 600 m² × 0,4 = 240,0 m²
  2. Mit Garagen, Stellplätzen und Nebenanlagen: min(240,0 × 1,5; 600 × 0,8) = 360,0 m²
  3. Hauptgebäude: 150,0 m² ≤ 240,0 m²
  4. Gesamt: 150,0 + 60,0 = 210,0 m² ≤ 360,0 m²
  5. Zulässige Geschossfläche: 600 m² × 0,8 = 480,0 m², geplant 260,0 m²

Szenarien im Vergleich

GRZHauptgebäude bismit Nebenanlagen bis
0,2120,0 m²180,0 m²
0,3180,0 m²270,0 m²
0,4240,0 m²360,0 m²
0,5300,0 m²450,0 m²
0,6360,0 m²480,0 m²
0,8480,0 m²480,0 m²

So rechnet der Rechner

  • Zulässige Grundfläche = Grundstücksfläche × GRZ (§ 19 Abs. 1 und 2 BauNVO)
  • Mit Garagen, Stellplätzen, Zufahrten und Nebenanlagen bis zu 50 % mehr, höchstens bis GRZ 0,8 (§ 19 Abs. 4 BauNVO)
  • Zulässige Geschossfläche = Grundstücksfläche × GFZ (§ 20 Abs. 2 BauNVO)
  • Tatsächliche GRZ = Grundfläche ÷ Grundstücksfläche

Die 50-Prozent-Regel

Die zulässige Grundfläche darf durch Garagen, Stellplätze mit Zufahrten, Nebenanlagen und unterirdische Bauteile um bis zu 50 Prozent überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8. Bei einer GRZ von 0,4 dürfen also insgesamt 60 Prozent des Grundstücks überbaut oder versiegelt werden. Der Bebauungsplan kann davon abweichen, etwa die Überschreitung ausschließen oder erweitern.

Geschossfläche und Vollgeschosse

Die Geschossfläche wird nach den Außenmaßen in allen Vollgeschossen ermittelt. Was ein Vollgeschoss ist, bestimmt das Landesrecht. Ob Flächen in Nichtvollgeschossen wie Dachgeschossen mitgerechnet werden, kann der Bebauungsplan festsetzen. Der Rechner nimmt den eingegebenen Wert unverändert.

Beispielrechnungen

Doppelhaushälfte auf 350 m²

Zulässige Grundfläche: 140,0 m²

Wohn- und Geschäftshaus im Mischgebiet

Zulässige Grundfläche: 600,0 m²

Häufige Fragen

Was zählt zur Grundfläche?

Alle baulichen Anlagen, die das Grundstück überdecken. Garagen, Stellplätze mit Zufahrten und Nebenanlagen werden mitgerechnet, dürfen die zulässige Grundfläche aber um bis zu 50 Prozent überschreiten.

Zählt die Terrasse zur GRZ?

Eine überdachte Terrasse ist Teil des Gebäudes. Ob eine nicht überdachte Terrasse zum Hauptgebäude oder zu den Nebenanlagen zählt, wird unterschiedlich beurteilt. Frag im Zweifel beim Bauamt nach.

Was gilt ohne Bebauungsplan?

Dann gibt es keine festgesetzte GRZ. Das Vorhaben muss sich nach § 34 BauGB in die Umgebung einfügen. Die Orientierungswerte des § 17 BauNVO gelten nicht unmittelbar.

Quellen und Stand

Stand: 13.10.2026.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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