Bauamt Landkreis Jerichower Land (Sachsen-Anhalt)
- 88.509Einwohner
- 1.589,4km²
- 8Gemeinden
- BurgSitz
Der Landkreis Jerichower Land ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden, soweit diese keine eigene Bauaufsicht haben.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und die kreisfreien Städte.
Kontaktdaten
Telefonnummern, Sprechzeiten und Formulare stehen auf der Website der Verwaltung. Kontaktdaten, die sich häufig ändern, veröffentlichen wir nicht.
Website Landkreis Jerichower Land
Zahlen aus dem Gemeindeverzeichnis
Die Bevölkerungsdichte liegt bei 56 je km², in Sachsen-Anhalt insgesamt bei 104. Der Landkreis Jerichower Land ist damit dünner besiedelt als das Land. Von 8 Gemeinden hat die Hälfte weniger als 10.090 Einwohner. Am kleinsten ist Elbe-Parey (6.362).
Geografie
Geografisch gehört der Landkreis Jerichower Land zum Nordosten des Landes. Nahe der Landesgrenze: Brandenburg an der Havel in Brandenburg liegt 39,5 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Der Landkreis Jerichower Land gehört zu den kleinsten Bezirken in Sachsen-Anhalt.
Bauämter in der Nähe
Diese Bezirke grenzen an oder liegen in der Nähe:
- Magdeburg 30,2 km
- Brandenburg an der Havel 39,5 km, Brandenburg
- Landkreis Börde 46,5 km
- Landkreis Stendal 48,6 km
- Dessau-Roßlau 49,4 km
Gemeinden im Kreisgebiet
Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Burg (22.585), Genthin (13.416) und Möckern (12.591).
- Biederitz
- Burg
- Elbe-Parey
- Genthin
- Gommern
- Jerichow
- Möckern
- Möser
Vor der Anfrage beim Amt
- Wärmepumpe: Verfahrensfrei
- Pergola: Verfahrensfrei
- Photovoltaik und Solar: Verfahrensfrei
Fragen und Antworten
Welches Bauamt ist für Landkreis Jerichower Land zuständig?
Der Landkreis Jerichower Land, außer für Gemeinden mit eigener Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauO LSA.
Quellen und Stand
Bevölkerung 31.12.2024 und Gebiet 31.03.2026 nach Destatis, weitere Angaben aus Wikidata.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden