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Abgeschlossenheitsbescheinigung: Voraussetzung für Wohnungseigentum

Stand 13.10.2026 · Redaktion

Wer ein Haus in Eigentumswohnungen aufteilen will, braucht für das Grundbuchamt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Sie bestätigt, dass die Wohnungen in sich abgeschlossen sind und die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 WEG vorliegen. Zusammen mit dem Aufteilungsplan wird sie der Eintragungsbewilligung beigefügt.

Ausgestellt wird die Bescheinigung von der Baubehörde, meist der unteren Bauaufsichtsbehörde. Die Länder können bestimmen, dass auch öffentlich bestellte oder anerkannte Sachverständige sie ausstellen.

Was abgeschlossen heißt

Eine Wohnung ist abgeschlossen, wenn sie baulich vollkommen von anderen Wohnungen und Räumen getrennt ist, einen eigenen abschließbaren Zugang hat und über Küche oder Kochgelegenheit, Bad oder Dusche und WC verfügt. Stellplätze und Flächen außerhalb des Gebäudes müssen durch Maßangaben im Aufteilungsplan bestimmt sein.

Unterlagen

Du reichst einen Antrag mit dem Aufteilungsplan ein: Bauzeichnungen mit Grundrissen aller Geschosse, Schnitten und Ansichten, in denen die einzelnen Einheiten nummeriert und farbig abgegrenzt sind, dazu einen Lageplan. Die Behörde versieht die Pläne mit Unterschrift und Siegel oder Stempel.

Abgeschlossenheit und Baurecht

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung prüft nicht, ob das Gebäude baurechtlich genehmigt ist oder den heutigen Anforderungen entspricht. Sie ist keine Baugenehmigung. Wer zum Beispiel einen Dachboden ausbaut, braucht dafür gegebenenfalls zusätzlich ein Bauverfahren.

Zuständige Baubehörde

Den Antrag stellst du in der Regel bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Unter Bauamt finden siehst du, welche Behörde für deinen Kreis oder deine Stadt zuständig ist.

Häufige Fragen

Wer stellt die Abgeschlossenheitsbescheinigung aus?

Die Baubehörde, in der Regel die untere Bauaufsichtsbehörde. Je nach Land auch Sachverständige.

Brauche ich einen Architekten für den Aufteilungsplan?

Das Gesetz schreibt es nicht vor, die Pläne müssen aber vollständig und maßstäblich sein. Meist erstellt sie ein Architekt oder Vermessungsbüro.

Was kostet die Bescheinigung?

Die Gebühr richtet sich nach dem Gebührenrecht des Landes und hängt oft von der Zahl der Einheiten ab.

Quellen und Stand

Stand: 13.10.2026.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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