Zum Inhalt springen
bauamt.net

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern

Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern · geprüft am 13.10.2026

In Mecklenburg-Vorpommern laufen die meisten Bauanträge für Wohnhäuser, Anbauten und Garagen über § 63 LBauO M-V.

Wortlaut

Überschrift der Vorschrift: „Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren“ (§ 63 LBauO M-V).

Die Behörde prüft nur einen Ausschnitt des öffentlichen Rechts, vor allem die planungsrechtliche Zulässigkeit. Für Sonderbauten gilt § 64 LBauO M-V.

Wofür du das Verfahren in Mecklenburg-Vorpommern brauchst

Wintergarten · Dachgaube · Anbau · Tiny House

Andere Länder

LandVerfahrenVorschrift
Schleswig-HolsteinVereinfachtes Baugenehmigungsverfahren§ 63 LBO
NiedersachsenVereinfachtes Baugenehmigungsverfahren§ 63 NBauO
BrandenburgVereinfachtes Baugenehmigungsverfahren§ 63 BbgBO

Wohin mit dem Antrag?

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landrätinnen und Landräte sowie die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte.

Landkreis Ludwigslust-Parchim · Landkreis Vorpommern-Rügen · Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · Landkreis Nordwestmecklenburg · Landkreis Rostock · alle 8

Bauformulare der Landesregierung M-V

Häufige Fragen

Für welche Vorhaben gilt das vereinfachte Verfahren in Mecklenburg-Vorpommern?

Für genehmigungspflichtige Vorhaben, die keine Sonderbauten sind. Rechtsgrundlage ist § 63 LBauO M-V.

Welche Behörde entscheidet in Mecklenburg-Vorpommern?

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landrätinnen und Landräte sowie die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte.

Quellen und Stand

Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 344; 2016 S. 28), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Mai 2026 (GVOBl. M-V S. 522).

Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Änderung vom 26.05.2026. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

✉ Bauantrag-Hilfe