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Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren in Nordrhein-Westfalen

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen · geprüft am 13.10.2026

In Nordrhein-Westfalen laufen die meisten Bauanträge für Wohnhäuser, Anbauten und Garagen über § 64 BauO NRW 2018.

Die Vorschrift

Überschrift der Vorschrift: „Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren“ (§ 64 BauO NRW 2018).

Die Behörde prüft nur einen Ausschnitt des öffentlichen Rechts, vor allem die planungsrechtliche Zulässigkeit. Für Sonderbauten gilt § 65 BauO NRW 2018.

Vorhaben, die in Nordrhein-Westfalen ein Verfahren brauchen

Anbau · Tiny House

Andere Länder

LandVerfahrenVorschrift
HessenVereinfachtes Baugenehmigungsverfahren§ 65 HBO
NiedersachsenVereinfachtes Baugenehmigungsverfahren§ 63 NBauO
Rheinland-PfalzVereinfachtes Genehmigungsverfahren§ 66 LBauO

Bauaufsicht in Nordrhein-Westfalen

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die kreisfreien Städte, die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte sowie die Kreise für die übrigen Gemeinden.

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Häufige Fragen

Für welche Vorhaben gilt das vereinfachte Verfahren in Nordrhein-Westfalen?

Für genehmigungspflichtige Vorhaben, die keine Sonderbauten sind. Rechtsgrundlage ist § 64 BauO NRW 2018.

Welche Behörde entscheidet in Nordrhein-Westfalen?

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die kreisfreien Städte, die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte sowie die Kreise für die übrigen Gemeinden.

Quellen und Stand

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Landesbauordnung 2018 vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. S. 537), Fassung gültig ab 1. September 2026.

Text aus dem amtlichen Landesrecht-Portal.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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