Baugenehmigung-Gebühren-Schätzer
Der Gebühren-Schätzer berechnet die Grundgebühr einer Baugenehmigung nach den amtlichen Formeln von Nordrhein-Westfalen und Sachsen. In beiden Ländern hängt die Gebühr von der Rohbausumme ab, die sich aus Brutto-Rauminhalt und einem amtlichen Rohbauwert je Kubikmeter ergibt.
Für die übrigen Länder rechnen wir nichts aus. Dort haben wir die Gebührenordnung nicht vollständig im amtlichen Wortlaut mit allen Bemessungswerten geprüft, in Baden-Württemberg legen die Baurechtsbehörden ihre Gebühren selbst fest. Die Höhe nennt dir die untere Bauaufsichtsbehörde.
Rechenweg
- Rohbausumme: 800 m³ × 186,00 € = 148.800,00 €
- Aufgerundet auf volle 500 €: 149.000 €
- 6 Tausendstel × 149.000 € = 894,00 €, mindestens 50 €
Szenarien im Vergleich
| Verfahren | Gebühr |
|---|---|
| Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 64 BauO NRW) | 894,00 € |
| Baugenehmigung für Sonderbauten im vereinfachten Verfahren | 1.490,00 € |
| Baugenehmigung für große Sonderbauten (§ 65 BauO NRW) | 1.937,00 € |
So rechnet der Rechner
- Nordrhein-Westfalen: Rohbausumme = Brutto-Rauminhalt × Rohbauwert, aufgerundet auf volle 500 €
- Nordrhein-Westfalen: Gebühr = 6, 10 oder 13 Tausendstel der Rohbausumme, mindestens 50 €
- Sachsen: Rohbausumme = Brutto-Rauminhalt × Rohbauwert × Index
- Sachsen: Gebühr = 6,50 € oder 8,50 € je angefangene 1.000 € Rohbausumme, mindestens 95 €
Was die Grundgebühr nicht enthält
Die berechnete Gebühr deckt die Entscheidung über den Bauantrag. Hinzukommen können Gebühren für die Prüfung bautechnischer Nachweise, für Abweichungen und Befreiungen, für Bauzustandsbesichtigungen und Auslagen. Die Kosten für Planung, Statik und Nachweise sind meist deutlich höher als die Gebühr.
Sachsen: der Index
Die Rohbauwerte der Anlage 2 des Zehnten Sächsischen Kostenverzeichnisses basieren auf der Indexzahl 1,00 für das Jahr 2021. Die oberste Bauaufsichtsbehörde gibt die fortgeschriebenen Werte jährlich zum 1. Mai im Sächsischen Amtsblatt bekannt. Der Rechner verwendet den Index, den du einträgst. Die ausgewertete Fassung gilt bis 31. Dezember 2026.
Beispielrechnungen
Grundgebühr: 894,00 €
Grundgebühr: 102,00 €
Grundgebühr: 877,50 €
Länder ohne Gebührenformel
In Baden-Württemberg legen die Baurechtsbehörden ihre Gebühren selbst fest (Gebührensatzungen der Landkreise, Städte und Gemeinden). Eine landesweite Formel gibt es nicht.
Für dieses Land haben wir die Gebührenordnung noch nicht im amtlichen Wortlaut mit allen Bemessungswerten ausgewertet. Wir rechnen deshalb nichts aus. Die Höhe nennt dir die untere Bauaufsichtsbehörde.
Häufige Fragen
Warum nur Nordrhein-Westfalen und Sachsen?
Weil wir nur für diese Länder die Formel und die Rohbauwerte im amtlichen Wortlaut geprüft haben. Für andere Länder nennen wir lieber keine Zahl als eine falsche.
Wie hoch ist die Gebühr für ein Einfamilienhaus in NRW?
Bei 800 m³ Brutto-Rauminhalt und dem Rohbauwert 2026 für Wohngebäude von 186 € je m³ beträgt die Grundgebühr im vereinfachten Verfahren 894 €.
Was kostet die Genehmigungsfreistellung in Sachsen?
Laut Kostenverzeichnis fällt eine Rahmengebühr von 62 bis 200 Euro je Gebäude an.
Quellen und Stand
Stand: 13.10.2026.
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW), Allgemeiner Gebührentarif Tarifstelle 3
- Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis (10. SächsKVZ), laufende Nummer 17 (Baurecht)
- Rohbauwerte NRW, MB.NRW 2025 Nr. 163
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden