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Bauamt in Sachsen-Anhalt: untere Bauaufsichtsbehörden

§ 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauO LSA · Gebietsstand 31.03.2026

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und die kreisfreien Städte.

„die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Bauaufsichtsbehörden“

Kreisfreie Städte und Stadtstaaten (3)

Landkreise und Kreise (11)

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Quellen und Stand

Zuständigkeit nach § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauO LSA. Gebietsstand 31.03.2026.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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