Baugenehmigung im Salzlandkreis: das zuständige Bauamt
- 180.771Einwohner
- 1.433,6km²
- 21Gemeinden
- BernburgSitz
Der Salzlandkreis ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden, soweit diese keine eigene Bauaufsicht haben.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und die kreisfreien Städte.
Kontakt und Website
Such auf der Website nach Bauordnung, Bauaufsicht oder Baugenehmigung. Dort stehen die aktuellen Ansprechpartner.
Kennzahlen des Bezirks
Die Bevölkerungsdichte liegt bei 126 je km², in Sachsen-Anhalt insgesamt bei 104. Der Salzlandkreis ist damit dichter besiedelt als das Land. Die kleinste Gemeinde ist Giersleben mit 926 Einwohnern, die mittlere Gemeindegröße liegt bei 5.635.
Lage im Land
Der Salzlandkreis liegt zentral in Sachsen-Anhalt. Unter den 14 Bezirken in Sachsen-Anhalt ist der Salzlandkreis der 5.-größte.
Benachbarte Bauaufsichtsbehörden
Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:
- Magdeburg 33,4 km
- Landkreis Anhalt-Bitterfeld 35,7 km
- Landkreis Mansfeld-Südharz 36,6 km
- Landkreis Harz 42,9 km
- Dessau-Roßlau 44,7 km
Städte und Gemeinden
Bernburg (Saale) (30.992), Schönebeck (Elbe) (30.419) und Aschersleben (25.647) sind die drei größten Gemeinden.
- Alsleben (Saale)
- Aschersleben
- Barby
- Bernburg (Saale)
- Borne
- Börde-Hakel
- Bördeaue
- Bördeland
- Calbe (Saale)
- Egeln
- Giersleben
- Güsten
- Hecklingen
- Ilberstedt
- Könnern
- Nienburg (Saale)
- Plötzkau
- Schönebeck (Elbe)
- Seeland
- Staßfurt
- Wolmirsleben
Typische Vorhaben
- Abriss: Verfahrensfrei unter Bedingungen
- Carport: Verfahrensfrei
- Wintergarten: Verfahren nötig
Kurz beantwortet
Wo stelle ich im Salzlandkreis einen Bauantrag?
An die Kreisverwaltung, sofern deine Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. So bestimmt es § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauO LSA.
Wer führt das Baulastenverzeichnis?
Die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 82 BauO LSA.
Quellen und Stand
Einwohner zum 31.12.2024, Gebiet zum 31.03.2026; Website laut Wikidata.
Stand der Prüfung: 13.10.2026. Wir beraten nicht rechtlich. Fehler melden