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Brauche ich in Mecklenburg-Vorpommern für eine Dachgaube eine Baugenehmigung?

Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahren nötig

Nein, verfahrensfrei ist eine Dachgaube in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Dachgauben sind in § 61 nicht genannt. Sie brauchen ein Verfahren, im Bebauungsplangebiet oft die Genehmigungsfreistellung (§ 62).

Die maßgebliche Vorschrift in Mecklenburg-Vorpommern

Wir zitieren die Vorschrift wörtlich aus der ausgewerteten Fassung.

„Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung“

Weil der Katalog in § 61 LBauO M-V eine Dachgaube nicht aufführt, gilt die allgemeine Regel: Bauen braucht eine Genehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Typisch bei Dachgaube (alle Länder)

Eine Dachgaube verändert die äußere Gestalt des Hauses und oft die Konstruktion des Dachs. Deshalb ist sie in vielen Ländern nicht verfahrensfrei. Es gibt aber Ausnahmen: Hamburg erlaubt Gauben bis zu einem Drittel der Gebäudeseitenlänge, Hessen und Niedersachsen nennen Dachgauben ausdrücklich, Bayern im Zuge eines Dachgeschossausbaus zu Wohnzwecken, Nordrhein-Westfalen in Satzungsgebieten.

So gehst du vor

  • Das Nachbarrecht des Landes regelt Abstände und Einfriedungen zusätzlich zivilrechtlich.
  • Bei Kulturdenkmälern und oft in ihrer Umgebung brauchst du zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
  • Der Bebauungsplan gilt auch für verfahrensfreie Vorhaben. Er kann Baugrenzen, Flächen für Nebenanlagen oder Dachformen festsetzen.
  • Abstandsflächen: Gauben zählen teils zur Wandhöhe.
  • Breite der Gaube im Verhältnis zur Dachlänge.
  • Mecklenburg-Vorpommern bemisst die Abstandsflächen seit der Änderung 2026 nach Gebäudeklassen: Vor Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 genügen 3 m.

Welches Verfahren in Mecklenburg-Vorpommern dann gilt

Liegt dein Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, kommt in Mecklenburg-Vorpommern das Verfahren nach § 62 LBauO M-V in Betracht (Genehmigungsfreistellung), Baubeginn einen Monat nach Eingang der Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde. Außerhalb eines qualifizierten Plans bleibt das vereinfachte Verfahren (§ 63 LBauO M-V).

Genehmigungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern · Vereinfachtes Verfahren in Mecklenburg-Vorpommern · Bauvoranfrage

So regeln es die angrenzenden Länder

LandStatusRegel
BrandenburgVerfahrennicht baugenehmigungsfrei; frei ist nur der Einbau einzelner Aufenthaltsräume im Dachgeschoss ohne Änderung von Konstruktion und äußerer Gestalt (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. i BbgBO)
NiedersachsenfreiDachgauben und vergleichbare Dachaufbauten ohne Größengrenze im Anhang (Anhang Nr. 13.7 NBauO)
Schleswig-HolsteinVerfahrenDachgauben sind in § 61 nicht genannt. Sie brauchen ein Verfahren, oft die Genehmigungsfreistellung (§ 62) im Bebauungsplangebiet. (§ 59 Abs. 1 LBO)

Dachgaube: alle 16 Länder im Vergleich

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Ansprechpartner bei Fragen

Zuständig ist die Bauaufsicht des Kreises oder der Stadt, in der das Grundstück liegt. Unsere Übersicht in Mecklenburg-Vorpommern umfasst 8 Behörden.

Rostock · Landkreis Nordwestmecklenburg · Landkreis Ludwigslust-Parchim · Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · Landkreis Rostock · Schwerin · alle anzeigen

Kurz beantwortet

Ist eine Dachgaube in Mecklenburg-Vorpommern genehmigungspflichtig?

Ja, ein Verfahren ist nötig. Welches, hängt vor allem vom Bebauungsplan ab.

Welche Behörde ist in Mecklenburg-Vorpommern zuständig?

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landrätinnen und Landräte sowie die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte.

Ist eine Dachgaube genehmigungspflichtig?

In den meisten Ländern ja. Verfahrensfrei ist sie nur dort, wo die Landesbauordnung sie ausdrücklich nennt, oft mit Bedingungen wie Satzungsgebiet, Größe oder Statikbescheinigung.

Quellen und Stand

Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 344; 2016 S. 28), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Mai 2026 (GVOBl. M-V S. 522).

Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Änderung vom 26.05.2026. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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