Bauamt in Mecklenburg-Vorpommern: untere Bauaufsichtsbehörden
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landrätinnen und Landräte sowie die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte.
„die Landrätinnen und Landräte oder die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Bauaufsichtsbehörden“
Achtung bei kreisangehörigen Gemeinden
Große kreisangehörige Städte sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.
Kreisfreie Städte und Stadtstaaten (2)
Landkreise und Kreise (6)
- Landkreis Ludwigslust-Parchim
- Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
- Landkreis Nordwestmecklenburg
- Landkreis Rostock
- Landkreis Vorpommern-Greifswald
- Landkreis Vorpommern-Rügen
Digitaler Bauantrag
Bauformulare der Landesregierung M-V
Quellen und Stand
Zuständigkeit nach § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBauO M-V. Gebietsstand 31.03.2026.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden