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Wer genehmigt Bauvorhaben im Landkreis Ostprignitz-Ruppin?

Landkreis · Brandenburg · Stand 13.10.2026

  • 99.152Einwohner
  • 2.526,4km²
  • 23Gemeinden
  • NeuruppinSitz

Die Kreisverwaltung entscheidet über Bauanträge aus den Gemeinden des Landkreises Ostprignitz-Ruppin, ausgenommen Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und Große kreisangehörige Städte, denen die Aufgabe übertragen ist. Einige Große kreisangehörige Städte sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde. Für sie ist nicht der Landkreis zuständig.

Website der Verwaltung

Telefonnummern, Sprechzeiten und Formulare stehen auf der Website der Verwaltung. Kontaktdaten, die sich häufig ändern, veröffentlichen wir nicht.

Website Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Kennzahlen des Bezirks

Einwohner je km²: 39 (in Brandenburg 86). Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist deutlich dünner besiedelt als der Durchschnitt. Von 23 Gemeinden hat die Hälfte weniger als 1.117 Einwohner. Am kleinsten ist Rüthnick (456).

Lage und Größe

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegt im Nordwesten von Brandenburg. Nach Einwohnern liegt der Landkreis Ostprignitz-Ruppin auf Rang 13 von 18 Bauaufsichtsbezirken in Brandenburg.

Nächstgelegene Bauaufsichten

Liegt dein Grundstück knapp hinter der Grenze, ist eine andere Behörde zuständig. Entfernung zwischen den Mittelpunkten:

Alle 23 Gemeinden

Neuruppin (31.962), Wittstock/Dosse (13.804) und Kyritz (9.147) sind die drei größten Gemeinden.

  • Breddin
  • Dabergotz
  • Dreetz
  • Fehrbellin
  • Heiligengrabe
  • Herzberg (Mark)
  • Kyritz
  • Lindow (Mark)
  • Märkisch Linden
  • Neuruppin
  • Neustadt (Dosse)
  • Rheinsberg
  • Rüthnick
  • Sieversdorf-Hohenofen
  • Storbeck-Frankendorf
  • Stüdenitz-Schönermark
  • Temnitzquell
  • Temnitztal
  • Vielitzsee
  • Walsleben
  • Wittstock/Dosse
  • Wusterhausen/Dosse
  • Zernitz-Lohm

Was du in Brandenburg ohne Bauantrag bauen darfst

Fragen und Antworten

Wer erteilt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin die Baugenehmigung?

Die Kreisverwaltung, sofern die Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. Siehe § 57 Abs. 1 Satz 2 BbgBO.

Wo bekomme ich eine Baulastauskunft?

Die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 84 BbgBO.

Quellen und Stand

Gebietsstand 31.03.2026, Einwohner 31.12.2024, Website und Koordinaten aus Wikidata.

Stand der Prüfung: 13.10.2026. Wir beraten nicht rechtlich. Fehler melden

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