Ohne Bescheid bauen in Sachsen-Anhalt: Genehmigungsfreistellung
Das Verfahren ohne Bescheid trägt in Sachsen-Anhalt den Namen Genehmigungsfreistellung und steht in § 61 BauO LSA. Mit dem Bau darfst du einen Monat nach Vorlage der Unterlagen bei der Gemeinde beginnen, wenn die Gemeinde kein Genehmigungsverfahren verlangt.
Was die BauO LSA sagt
„Mit dem Bauvorhaben darf einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde begonnen werden.“
Voraussetzungen
- Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB, und das Vorhaben widerspricht seinen Festsetzungen nicht.
- Die Gemeinde erklärt nicht innerhalb der Frist, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
- Es handelt sich nicht um einen Sonderbau. Welche Gebäude genau erfasst sind, regelt § 61 BauO LSA.
- Die Erschließung ist gesichert.
Ohne Bescheid gibt es keinen Bestandsschutz durch eine Genehmigung. Sorgfältige Planung ist deshalb Pflicht.
Vorhaben, die in Sachsen-Anhalt ein Verfahren brauchen
Wintergarten · Anbau · Tiny House
So regeln es die Nachbarn
| Land | Verfahren | Vorschrift |
|---|---|---|
| Sachsen | Genehmigungsfreistellung | § 62 SächsBO |
| Brandenburg | Bauanzeigeverfahren | § 62 BbgBO |
| Thüringen | Genehmigungsfreistellung | § 64 ThürBO |
| Niedersachsen | Sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahmen | § 62 NBauO |
Zuständige Behörden
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und die kreisfreien Städte.
Altmarkkreis Salzwedel · Dessau-Roßlau · Landkreis Börde · Landkreis Mansfeld-Südharz · Landkreis Jerichower Land · alle 14
Häufige Fragen
Wie lange muss ich in Sachsen-Anhalt warten?
Einen Monat nach Vorlage der Unterlagen bei der Gemeinde. Rechtsgrundlage ist § 61 BauO LSA.
Welche Behörde entscheidet in Sachsen-Anhalt?
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und die kreisfreien Städte.
Quellen und Stand
Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2013, mit der vom Landtag am 16. Dezember 2025 beschlossenen Novelle.
Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Novelle vom Dezember 2025, abgeglichen mit der Pressemitteilung des Ministeriums. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden