Zum Inhalt springen
bauamt.net

Wer genehmigt Bauvorhaben im Landkreis Oldenburg?

Landkreis · Niedersachsen · Stand 13.10.2026

  • 132.008Einwohner
  • 1.064,8km²
  • 15Gemeinden
  • WildeshausenSitz

Wer im Landkreis Oldenburg bauen will, wendet sich in der Regel an die Bauaufsicht des Kreises.

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbständigen Städte. Auf Antrag kann die Aufgabe Gemeinden ab 30.000 Einwohnern übertragen werden. Große selbständige Städte und einige weitere Gemeinden mit übertragener Zuständigkeit sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.

Online-Angebot

Such auf der Website nach Bauordnung, Bauaufsicht oder Baugenehmigung. Dort stehen die aktuellen Ansprechpartner.

Website Landkreis Oldenburg

Kennzahlen des Bezirks

Einwohner je km²: 124 (in Niedersachsen 173). Der Landkreis Oldenburg ist dünner besiedelt als der Durchschnitt. Die kleinste Gemeinde ist Winkelsett mit 524 Einwohnern, die mittlere Gemeindegröße liegt bei 4.733.

Lage und Größe

Der Landkreis Oldenburg liegt im Nordwesten von Niedersachsen. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Bremen, Bremen, sind es 27,2 km. Unter den 52 Bezirken in Niedersachsen ist der Landkreis Oldenburg der 27.-größte.

Benachbarte Bauaufsichtsbehörden

Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:

Städte und Gemeinden

Am größten sind Ganderkesee (31.494), Wildeshausen (21.155) und Wardenburg (16.484).

  • Beckeln
  • Colnrade
  • Dötlingen
  • Dünsen
  • Ganderkesee
  • Groß Ippener
  • Großenkneten
  • Harpstedt
  • Hatten
  • Hude (Oldb)
  • Kirchseelte
  • Prinzhöfte
  • Wardenburg
  • Wildeshausen
  • Winkelsett

Typische Vorhaben

Häufige Fragen

Wo stelle ich im Landkreis Oldenburg einen Bauantrag?

An die Kreisverwaltung, sofern deine Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. So bestimmt es § 57 Abs. 1 Satz 1 NBauO.

Quellen und Stand

Einwohner zum 31.12.2024, Gebiet zum 31.03.2026; Website laut Wikidata.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

✉ Bauantrag-Hilfe