Wer genehmigt Bauvorhaben im Landkreis Oldenburg?
- 132.008Einwohner
- 1.064,8km²
- 15Gemeinden
- WildeshausenSitz
Wer im Landkreis Oldenburg bauen will, wendet sich in der Regel an die Bauaufsicht des Kreises.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbständigen Städte. Auf Antrag kann die Aufgabe Gemeinden ab 30.000 Einwohnern übertragen werden. Große selbständige Städte und einige weitere Gemeinden mit übertragener Zuständigkeit sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.
Online-Angebot
Such auf der Website nach Bauordnung, Bauaufsicht oder Baugenehmigung. Dort stehen die aktuellen Ansprechpartner.
Kennzahlen des Bezirks
Einwohner je km²: 124 (in Niedersachsen 173). Der Landkreis Oldenburg ist dünner besiedelt als der Durchschnitt. Die kleinste Gemeinde ist Winkelsett mit 524 Einwohnern, die mittlere Gemeindegröße liegt bei 4.733.
Lage und Größe
Der Landkreis Oldenburg liegt im Nordwesten von Niedersachsen. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Bremen, Bremen, sind es 27,2 km. Unter den 52 Bezirken in Niedersachsen ist der Landkreis Oldenburg der 27.-größte.
Benachbarte Bauaufsichtsbehörden
Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:
- Delmenhorst 15,2 km
- Oldenburg 21,1 km
- Bremen 27,2 km, Bremen
- Landkreis Cloppenburg 33,9 km
- Landkreis Wesermarsch 37,2 km
Städte und Gemeinden
Am größten sind Ganderkesee (31.494), Wildeshausen (21.155) und Wardenburg (16.484).
- Beckeln
- Colnrade
- Dötlingen
- Dünsen
- Ganderkesee
- Groß Ippener
- Großenkneten
- Harpstedt
- Hatten
- Hude (Oldb)
- Kirchseelte
- Prinzhöfte
- Wardenburg
- Wildeshausen
- Winkelsett
Typische Vorhaben
- Garage: Verfahrensfrei
- Wintergarten: Verfahrensfrei
- Tiny House: Verfahren nötig
Häufige Fragen
Wo stelle ich im Landkreis Oldenburg einen Bauantrag?
An die Kreisverwaltung, sofern deine Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. So bestimmt es § 57 Abs. 1 Satz 1 NBauO.
Quellen und Stand
Einwohner zum 31.12.2024, Gebiet zum 31.03.2026; Website laut Wikidata.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden