Baulastauskunft in Hessen
In Hessen regelt § 85 HBO Baulasten und das Baulastenverzeichnis. Geführt wird es von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Wer Auskunft bekommt
„Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder Auszüge fordern.“
Als Kaufinteressent brauchst du in der Regel eine Vollmacht des Eigentümers.
Vergleich mit den Nachbarländern
| Land | Verfahren | Vorschrift |
|---|---|---|
| Bayern | keine Baulast | |
| Niedersachsen | Baulasten, Baulastenverzeichnis | § 81 NBauO |
| Nordrhein-Westfalen | Baulasten, Baulastenverzeichnis | § 85 BauO NRW 2018 |
| Thüringen | Baulasten und Baulastenverzeichnis | § 90 ThürBO |
Bauaufsicht in Hessen
Untere Bauaufsichtsbehörde ist in kreisfreien Städten, Sonderstatus-Städten und Gemeinden mit übertragener Bauaufsicht der Gemeindevorstand, in den Landkreisen der Kreisausschuss.
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Häufige Fragen
Wo beantrage ich in Hessen eine Baulastauskunft?
Bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, in deren Bezirk das Grundstück liegt. Rechtsgrundlage ist § 85 HBO.
Welche Behörde entscheidet in Hessen?
Untere Bauaufsichtsbehörde ist in kreisfreien Städten, Sonderstatus-Städten und Gemeinden mit übertragener Bauaufsicht der Gemeindevorstand, in den Landkreisen der Kreisausschuss.
Quellen und Stand
Hessische Bauordnung, HBO vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198), mit den Änderungen durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung (GVBl. 2025 Nr. 66), in Kraft seit 14. Oktober 2025.
Amtliche Lesefassung des Ministeriums (Stand Oktober 2025, Drittes Änderungsgesetz, GVBl. 2025 Nr. 66).
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden