Baugenehmigung im Werra-Meißner-Kreis: das zuständige Bauamt
- 97.695Einwohner
- 974,5km²
- 16Gemeinden
- EschwegeSitz
Der Werra-Meißner-Kreis ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden, soweit diese keine eigene Bauaufsicht haben.
Untere Bauaufsichtsbehörde ist in kreisfreien Städten, Sonderstatus-Städten und Gemeinden mit übertragener Bauaufsicht der Gemeindevorstand, in den Landkreisen der Kreisausschuss. Sonderstatus-Städte und weitere Gemeinden, denen die Bauaufsicht übertragen ist, sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.
So erreichst du die Behörde
Aktuelle Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Bauaufsicht liefert die Website, wir verlinken nur die Startseite.
Fläche und Bevölkerung
Im Verhältnis zur Fläche leben hier 100 Menschen je km², weniger als im Landesmittel von 302. Weißenborn ist mit 963 Einwohnern die kleinste der 16 Gemeinden, der Median liegt bei 4.267.
Einordnung im Land
Geografisch gehört der Werra-Meißner-Kreis zum Nordosten des Landes. Nahe der Landesgrenze: Landkreis Eichsfeld in Thüringen liegt 20,8 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt der Werra-Meißner-Kreis im Landesvergleich auf Platz 26.
Bauämter in der Nähe
Liegt dein Grundstück knapp hinter der Grenze, ist eine andere Behörde zuständig. Entfernung zwischen den Mittelpunkten:
- Landkreis Eichsfeld 20,8 km, Thüringen
- Unstrut-Hainich-Kreis 31,2 km, Thüringen
- Wartburgkreis 32,9 km, Thüringen
- Landkreis Göttingen 35,8 km, Niedersachsen
- Kassel 41,2 km
Alle 16 Gemeinden
Am größten sind Eschwege (18.743), Witzenhausen (15.132) und Hessisch Lichtenau (12.337).
- Bad Sooden-Allendorf
- Berkatal
- Eschwege
- Großalmerode
- Herleshausen
- Hessisch Lichtenau
- Meinhard
- Meißner
- Neu-Eichenberg
- Ringgau
- Sontra
- Waldkappel
- Wanfried
- Wehretal
- Weißenborn
- Witzenhausen
Vor der Anfrage beim Amt
- Carport: Verfahrensfrei
- Gartenhaus: Verfahrensfrei
- Anbau: Verfahren nötig
Häufige Fragen
Welches Bauamt ist für Werra-Meißner-Kreis zuständig?
Der Werra-Meißner-Kreis, außer für Gemeinden mit eigener Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HBO.
Wo erfahre ich, ob Baulasten eingetragen sind?
Die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 85 HBO.
Quellen und Stand
Destatis-Gemeindeverzeichnis (31.03.2026, Einwohner Ende 2024), Wikidata (CC0).
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden