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Baulast in Thüringen nach § 90 ThürBO

Thüringer Bauordnung · geprüft am 13.10.2026

Das Baulastenverzeichnis führt in Thüringen die untere Bauaufsichtsbehörde. Rechtsgrundlage ist § 90 ThürBO.

Wer Auskunft bekommt

„Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich einen Auszug erstellen lassen.“

Für die Auskunft fallen Gebühren nach dem Gebührenrecht des Landes oder der Behörde an.

So regeln es die Nachbarn

LandVerfahrenVorschrift
Sachsen-AnhaltBaulasten, Baulastenverzeichnis§ 82 BauO LSA
Bayernkeine Baulast
HessenBaulasten, Baulastenverzeichnis§ 85 HBO
NiedersachsenBaulasten, Baulastenverzeichnis§ 81 NBauO

Wohin mit dem Antrag?

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und die kreisfreien Städte.

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Landesportal Thüringen

Häufige Fragen

Wo beantrage ich in Thüringen eine Baulastauskunft?

Bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, in deren Bezirk das Grundstück liegt. Rechtsgrundlage ist § 90 ThürBO.

Welche Behörde entscheidet in Thüringen?

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und die kreisfreien Städte.

Quellen und Stand

Thüringer Bauordnung in der seit 2024 geltenden Neufassung (ersetzt die ThürBO vom 13. März 2014).

Text aus einer Gesetzessammlung der Thüringer Bauordnung 2024. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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