Wer genehmigt Bauvorhaben in Marburg?
- 73.544Einwohner
- 123,9km²
Wer in Marburg baut, hat es mit der städtischen Bauaufsicht zu tun. Marburg gehört zwar zum Landkreis Marburg-Biedenkopf, ist als Sonderstatus-Stadt aber selbst zuständig.
„der Gemeindevorstand in den kreisfreien Städten und Sonderstatus-Städten“
So erreichst du die Behörde
Öffnungszeiten und Ansprechpartner der Bauaufsicht ändern sich häufiger. Schau deshalb direkt auf der Seite der Verwaltung nach.
Für alle Stadtteile zuständig
Wikidata verzeichnet für Marburg 18 Stadt- und Ortsteile, alle im Bezirk der städtischen Bauaufsicht:
- Bauerbach
- Bortshausen
- Cappel
- Cyriaxweimar
- Dagobertshausen
- Dilschhausen
- Elnhausen
- Ginseldorf
- Gisselberg
- Haddamshausen
- Hermershausen
- Marbach
- Michelbach
- Moischt
- Ronhausen
- Schröck
- Wehrda
- Wehrshausen
PLZ: 35037, 35039, 35041, 35043
Bevölkerung und Fläche
Die Bevölkerungsdichte liegt bei 594 je km², in Hessen insgesamt bei 302. Marburg ist damit dichter besiedelt als das Land.
Geografie
Vom Mittelpunkt des Landkreises Marburg-Biedenkopf aus gesehen liegt Marburg im Norden (3,4 km). Laut Wikidata liegt Marburg auf etwa 186 m Höhe. Nahe der Landesgrenze: Kreis Siegen-Wittgenstein in Nordrhein-Westfalen liegt 43,4 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt Marburg im Landesvergleich auf Platz 29.
Bauämter in der Nähe
Liegt dein Grundstück knapp hinter der Grenze, ist eine andere Behörde zuständig. Entfernung zwischen den Mittelpunkten:
- Landkreis Marburg-Biedenkopf 3,4 km
- Gießen 26,9 km
- Landkreis Gießen 27,2 km
- Wetzlar 33,6 km
- Lahn-Dill-Kreis 34,1 km
Verhältnis zum Kreis
Etwa 30 Prozent der Bevölkerung des Landkreises Marburg-Biedenkopf leben in Marburg. Kreisangehörige Orte ohne eigenes Bauamt wenden sich an Landkreis Marburg-Biedenkopf.
Vor der Anfrage beim Amt
- Stellplatz: Verfahrensfrei
- Pergola: Verfahrensfrei
- Dachgaube: Verfahrensfrei
Häufige Fragen
Welches Bauamt ist für Marburg zuständig?
Die städtische Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a HBO.
Quellen und Stand
Bevölkerung 31.12.2024 und Gebiet 31.03.2026 nach Destatis, weitere Angaben aus Wikidata.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden