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bauamt.net

Wer genehmigt Bauvorhaben in Marburg?

Sonderstatus-Stadt · Hessen · Stand 13.10.2026

  • 73.544Einwohner
  • 123,9km²

Wer in Marburg baut, hat es mit der städtischen Bauaufsicht zu tun. Marburg gehört zwar zum Landkreis Marburg-Biedenkopf, ist als Sonderstatus-Stadt aber selbst zuständig.

„der Gemeindevorstand in den kreisfreien Städten und Sonderstatus-Städten“

So erreichst du die Behörde

Öffnungszeiten und Ansprechpartner der Bauaufsicht ändern sich häufiger. Schau deshalb direkt auf der Seite der Verwaltung nach.

Website Marburg

Für alle Stadtteile zuständig

Wikidata verzeichnet für Marburg 18 Stadt- und Ortsteile, alle im Bezirk der städtischen Bauaufsicht:

  • Bauerbach
  • Bortshausen
  • Cappel
  • Cyriaxweimar
  • Dagobertshausen
  • Dilschhausen
  • Elnhausen
  • Ginseldorf
  • Gisselberg
  • Haddamshausen
  • Hermershausen
  • Marbach
  • Michelbach
  • Moischt
  • Ronhausen
  • Schröck
  • Wehrda
  • Wehrshausen

PLZ: 35037, 35039, 35041, 35043

Bevölkerung und Fläche

Die Bevölkerungsdichte liegt bei 594 je km², in Hessen insgesamt bei 302. Marburg ist damit dichter besiedelt als das Land.

Geografie

Vom Mittelpunkt des Landkreises Marburg-Biedenkopf aus gesehen liegt Marburg im Norden (3,4 km). Laut Wikidata liegt Marburg auf etwa 186 m Höhe. Nahe der Landesgrenze: Kreis Siegen-Wittgenstein in Nordrhein-Westfalen liegt 43,4 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt Marburg im Landesvergleich auf Platz 29.

Bauämter in der Nähe

Liegt dein Grundstück knapp hinter der Grenze, ist eine andere Behörde zuständig. Entfernung zwischen den Mittelpunkten:

Verhältnis zum Kreis

Etwa 30 Prozent der Bevölkerung des Landkreises Marburg-Biedenkopf leben in Marburg. Kreisangehörige Orte ohne eigenes Bauamt wenden sich an Landkreis Marburg-Biedenkopf.

Vor der Anfrage beim Amt

Häufige Fragen

Welches Bauamt ist für Marburg zuständig?

Die städtische Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a HBO.

Quellen und Stand

Bevölkerung 31.12.2024 und Gebiet 31.03.2026 nach Destatis, weitere Angaben aus Wikidata.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

✉ Bauantrag-Hilfe