Baulastauskunft in Schleswig-Holstein
Das Baulastenverzeichnis führt in Schleswig-Holstein die untere Bauaufsichtsbehörde. Rechtsgrundlage ist § 83 LBO.
Wer Auskunft bekommt
„Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich einen Auszug erstellen lassen.“
Eigentümer haben immer ein berechtigtes Interesse, Käufer meist mit Vollmacht.
Andere Länder
| Land | Verfahren | Vorschrift |
|---|---|---|
| Niedersachsen | Baulasten, Baulastenverzeichnis | § 81 NBauO |
| Mecklenburg-Vorpommern | Baulasten, Baulastenverzeichnis | § 83 LBauO M-V |
| Hamburg | Baulasten, Baulastenverzeichnis | § 83 HBauO |
Bauaufsicht in Schleswig-Holstein
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte. Per Verordnung können weitere Städte die Aufgabe bekommen.
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Landesportal Schleswig-Holstein (Bauordnung)
Häufige Fragen
Wo beantrage ich in Schleswig-Holstein eine Baulastauskunft?
Bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, in deren Bezirk das Grundstück liegt. Rechtsgrundlage ist § 83 LBO.
Welche Behörde entscheidet in Schleswig-Holstein?
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte. Per Verordnung können weitere Städte die Aufgabe bekommen.
Quellen und Stand
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein, LBO vom 6. Dezember 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 1422), Bekanntmachung der geltenden Fassung vom 5. Juli 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 504).
Text aus einer Gesetzessammlung nach der Bekanntmachung der Neufassung vom 05.07.2024. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.
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