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Baulastauskunft in Schleswig-Holstein

Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein · geprüft am 13.10.2026

Das Baulastenverzeichnis führt in Schleswig-Holstein die untere Bauaufsichtsbehörde. Rechtsgrundlage ist § 83 LBO.

Wer Auskunft bekommt

„Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich einen Auszug erstellen lassen.“

Eigentümer haben immer ein berechtigtes Interesse, Käufer meist mit Vollmacht.

Andere Länder

LandVerfahrenVorschrift
NiedersachsenBaulasten, Baulastenverzeichnis§ 81 NBauO
Mecklenburg-VorpommernBaulasten, Baulastenverzeichnis§ 83 LBauO M-V
HamburgBaulasten, Baulastenverzeichnis§ 83 HBauO

Bauaufsicht in Schleswig-Holstein

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte. Per Verordnung können weitere Städte die Aufgabe bekommen.

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Landesportal Schleswig-Holstein (Bauordnung)

Häufige Fragen

Wo beantrage ich in Schleswig-Holstein eine Baulastauskunft?

Bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, in deren Bezirk das Grundstück liegt. Rechtsgrundlage ist § 83 LBO.

Welche Behörde entscheidet in Schleswig-Holstein?

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte. Per Verordnung können weitere Städte die Aufgabe bekommen.

Quellen und Stand

Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein, LBO vom 6. Dezember 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 1422), Bekanntmachung der geltenden Fassung vom 5. Juli 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 504).

Text aus einer Gesetzessammlung nach der Bekanntmachung der Neufassung vom 05.07.2024. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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