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Bauamt in Hessen: untere Bauaufsichtsbehörden

§ 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HBO · Gebietsstand 31.03.2026

Untere Bauaufsichtsbehörde ist in kreisfreien Städten, Sonderstatus-Städten und Gemeinden mit übertragener Bauaufsicht der Gemeindevorstand, in den Landkreisen der Kreisausschuss.

„der Kreisausschuss in den Landkreisen“

Achtung bei kreisangehörigen Gemeinden

Sonderstatus-Städte und weitere Gemeinden, denen die Bauaufsicht übertragen ist, sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.

Kreisfreie Städte und Stadtstaaten (6)

Landkreise und Kreise (21)

Städte mit eigener Bauaufsicht (6)

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Quellen und Stand

Zuständigkeit nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HBO. Gebietsstand 31.03.2026.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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