Baulast in Hamburg nach § 83 HBauO
Das Baulastenverzeichnis führt in Hamburg die untere Bauaufsichtsbehörde. Rechtsgrundlage ist § 83 HBauO.
Wer Auskunft bekommt
„Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich einen Auszug erstellen lassen.“
Als Kaufinteressent brauchst du in der Regel eine Vollmacht des Eigentümers.
Vergleich mit den Nachbarländern
| Land | Verfahren | Vorschrift |
|---|---|---|
| Schleswig-Holstein | Baulasten, Baulastenverzeichnis | § 83 LBO |
| Niedersachsen | Baulasten, Baulastenverzeichnis | § 81 NBauO |
| Bayern | keine Baulast |
Bauaufsicht in Hamburg
In Hamburg sind die Bauprüfabteilungen der sieben Bezirksämter für die meisten Bauanträge zuständig. Bestimmte Vorhaben prüft die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.
Häufige Fragen
Wo beantrage ich in Hamburg eine Baulastauskunft?
Bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, in deren Bezirk das Grundstück liegt. Rechtsgrundlage ist § 83 HBauO.
Wer ist in Hamburg zuständig?
In Hamburg sind die Bauprüfabteilungen der sieben Bezirksämter für die meisten Bauanträge zuständig. Bestimmte Vorhaben prüft die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.
Quellen und Stand
Hamburgische Bauordnung vom 6. Januar 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026 (Lesefassung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Stand 25.09.2025).
Amtliche Lesefassung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (Stand 25.09.2025, in Kraft seit 01.01.2026).
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden