Baulastauskunft in Nordrhein-Westfalen
Das Baulastenverzeichnis führt in Nordrhein-Westfalen die untere Bauaufsichtsbehörde. Rechtsgrundlage ist § 85 BauO NRW 2018.
Wer Auskunft bekommt
„Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich einen Auszug erstellen lassen.“
Eigentümer haben immer ein berechtigtes Interesse, Käufer meist mit Vollmacht.
Andere Länder
| Land | Verfahren | Vorschrift |
|---|---|---|
| Hessen | Baulasten, Baulastenverzeichnis | § 85 HBO |
| Rheinland-Pfalz | Baulasten | § 86 LBauO |
| Niedersachsen | Baulasten, Baulastenverzeichnis | § 81 NBauO |
Zuständige Behörden
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die kreisfreien Städte, die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte sowie die Kreise für die übrigen Gemeinden.
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Häufige Fragen
Wo beantrage ich in Nordrhein-Westfalen eine Baulastauskunft?
Bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, in deren Bezirk das Grundstück liegt. Rechtsgrundlage ist § 85 BauO NRW 2018.
Welche Behörde entscheidet in Nordrhein-Westfalen?
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die kreisfreien Städte, die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte sowie die Kreise für die übrigen Gemeinden.
Quellen und Stand
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Landesbauordnung 2018 vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. S. 537), Fassung gültig ab 1. September 2026.
Text aus dem amtlichen Landesrecht-Portal.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden