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Baugenehmigung für eine Photovoltaik- oder Solaranlage in Thüringen

Thüringer Bauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

Ja, in Thüringen ist eine Photovoltaik- oder Solaranlage verfahrensfrei, solange du die Grenzen aus § 63 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b ThürBO einhältst. Die Werte stehen in der Tabelle unten.

So steht es im Gesetz

Wir zitieren die Vorschrift wörtlich aus der ausgewerteten Fassung.

„Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen, ausgenommen bei Hochhäusern“

„gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m“

Grenzwerte in Thüringen

Maße laut § 63 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b ThürBO
Höhebis 3 m
Längebis 9 m
Außenbereichin dieser Nummer nicht ausgenommen

Einen Ausschluss für den Außenbereich enthält die Nummer nicht, das Planungsrecht nach § 35 BauGB gilt aber weiter.

Ergänzende Regeln der ThürBO

Sonstige Solaranlagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mit Regeln zu Zulässigkeit, Standort und Größe sind frei, wenn sie den Festsetzungen nicht widersprechen.

„sonstige Solaranlagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans“

Was bei eine Photovoltaik- oder Solaranlage oft übersehen wird

Baden-Württemberg stellt Solaranlagen ohne Größengrenze frei. Verfahrensfrei heißt nicht frei von Regeln: Denkmalschutz, Brandschutzabstände zu Brandwänden und Gestaltungssatzungen gelten weiter. Freiflächenanlagen im Außenbereich brauchen in aller Regel einen Bebauungsplan, auch wenn das Bauordnungsrecht sie verfahrensfrei stellt.

Worauf du trotzdem achten musst

Auch ohne Prüfung durch die Behörde musst du das öffentliche Baurecht einhalten.

  • Denkmalschutz geht vor: Für Arbeiten an oder bei einem Denkmal ist eine eigene Genehmigung nötig.
  • Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
  • Statik und Brandschutz sind deine Aufgabe, wenn kein Verfahren stattfindet.
  • Frag bei der Gemeinde nach Satzungen, zum Beispiel zu Einfriedungen oder Gestaltung.
  • Denkmalschutz und Umgebungsschutz.
  • Gestaltungssatzungen der Gemeinde.

Was gilt, wenn die Grenze überschritten wird

Der schnellste Weg führt über § 64 ThürBO: Genehmigungsfreistellung, Baubeginn einen Monat nach Eingang der Unterlagen bei der Gemeinde. Ohne Bebauungsplan oder bei Abweichungen stellst du einen Bauantrag im Verfahren nach § 65 ThürBO.

Genehmigungsfreistellung in Thüringen · Vereinfachtes Verfahren in Thüringen · Bauvoranfrage

Andere Länder, andere Grenzen

LandStatusRegel
Sachsen-Anhaltfreiauf Dach- und Außenwandflächen (nicht bei Hochhäusern), freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge (§ 60 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b BauO LSA)
Bayernfreiauf Dach- und Außenwandflächen ohne Größengrenze, freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge (Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BayBO)
Hessenfreiauf Dach- und Außenwandflächen (nicht bei Hochhäusern), freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Länge (Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 3.9.1 und 3.9.2 HBO)
Niedersachsenfreiauf Dach- und Außenwandflächen (nicht bei Hochhäusern), freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge außerhalb des Außenbereichs (Anhang Nr. 2.3 NBauO)

Photovoltaik und Solar: alle 16 Länder im Vergleich

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Zuständige Bauaufsicht in Thüringen

Im Zweifel hilft ein Anruf bei der Bauaufsicht. Welche Behörde für dein Grundstück zuständig ist, zeigt unsere Übersicht.

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Häufige Fragen

Brauche ich in Thüringen für eine Photovoltaik- oder Solaranlage eine Baugenehmigung?

Innerhalb der Grenzen nicht. Rechtsgrundlage ist § 63 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b ThürBO.

Welche Maße gelten in Thüringen?

Höhe bis 3 m; Länge bis 9 m; Außenbereich in dieser Nummer nicht ausgenommen.

Kann ich die Frage vorab verbindlich klären lassen?

Ja, mit einer Bauvoranfrage. Der Vorbescheid gilt in Thüringen drei Jahre (§ 82 ThürBO).

Gilt die Verfahrensfreiheit auch für Denkmäler?

Nein, die denkmalrechtliche Erlaubnis bleibt erforderlich. Rheinland-Pfalz nimmt Kulturdenkmäler und ihre Umgebung schon im Bauordnungsrecht aus.

Quellen und Stand

Thüringer Bauordnung in der seit 2024 geltenden Neufassung (ersetzt die ThürBO vom 13. März 2014).

Text aus einer Gesetzessammlung der Thüringer Bauordnung 2024. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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