Brauche ich in Bayern für eine Photovoltaik- oder Solaranlage eine Baugenehmigung?
Ja, in Bayern ist eine Photovoltaik- oder Solaranlage verfahrensfrei, solange du die Grenzen aus Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BayBO einhältst. Die Werte stehen in der Tabelle unten.
So steht es im Gesetz
Auszug aus der BayBO:
„in, auf und an Dach- und Außenwandflächen sowie, soweit sie in, auf oder an einer bestehenden baulichen Anlage errichtet werden, die damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt der Anlage“
„im Übrigen gebäudeunabhängig mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m“
Die Grenzen auf einen Blick
| Höhe | bis 3 m |
|---|---|
| Länge | bis 9 m |
| Außenbereich | in dieser Nummer nicht ausgenommen |
Die Vorschrift schließt den Außenbereich nicht aus. Planungsrechtlich muss die Anlage dort trotzdem zulässig sein (§ 35 BauGB).
Bundesweit gilt für eine Photovoltaik- oder Solaranlage
Solaranlagen auf dem Dach und an der Fassade sind in allen Ländern weitgehend verfahrensfrei, mit Ausnahmen bei Hochhäusern und teils bei Kulturdenkmälern. Für freistehende Anlagen im Garten nennen die meisten Länder 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge, Nordrhein-Westfalen 3 m Höhe und 100 m² Grundfläche, das Saarland 12 m Länge. Baden-Württemberg stellt Solaranlagen ohne Größengrenze frei.
Was auch ohne Bauantrag gilt
Verfahrensfrei heißt nicht, dass keine Vorschriften gelten.
- Für den Abstand zum Nachbarn ist Art. 6 Abs. 5 BayBO maßgeblich: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
- Denkmalschutz geht vor: Für Arbeiten an oder bei einem Denkmal ist eine eigene Genehmigung nötig.
- Das Nachbarrecht des Landes regelt Abstände und Einfriedungen zusätzlich zivilrechtlich.
- Statik und Brandschutz sind deine Aufgabe, wenn kein Verfahren stattfindet.
- Statik des Dachs.
- Gestaltungssatzungen der Gemeinde.
Verfahren für größere Vorhaben
Im Bebauungsplangebiet prüfst du zuerst Art. 58 BayBO (Genehmigungsfreistellung). Dort darfst du einen Monat nach Vorlage der Unterlagen bei der Gemeinde beginnen. Andernfalls prüft die Bauaufsicht im vereinfachten Verfahren nach Art. 59 BayBO.
Genehmigungsfreistellung in Bayern · Vereinfachtes Verfahren in Bayern · Bauvoranfrage
Ein Blick über die Landesgrenze
| Land | Status | Regel |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | frei | auf, an oder neben Gebäuden ohne Größengrenze in der LBO, einschließlich Einfriedungen und technischer Nebenanlagen (Anhang 1 Nr. 3 c LBO) |
| Thüringen | frei | auf Dach- und Außenwandflächen (nicht bei Hochhäusern), freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge (§ 63 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b ThürBO) |
| Hessen | frei | auf Dach- und Außenwandflächen (nicht bei Hochhäusern), freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Länge (Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 3.9.1 und 3.9.2 HBO) |
| Sachsen | frei | auf Dach- und Außenwandflächen (nicht bei Hochhäusern), freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b SächsBO) |
Photovoltaik und Solar: alle 16 Länder im Vergleich
Genehmigungs-Check
Der Rechner nennt das Ergebnis für alle 16 Länder mit denselben Maßen.
Welches Bauamt hilft
Im Zweifel hilft ein Anruf bei der Bauaufsicht. Welche Behörde für dein Grundstück zuständig ist, zeigt unsere Übersicht.
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Häufige Fragen
Brauche ich in Bayern für eine Photovoltaik- oder Solaranlage eine Baugenehmigung?
Nein, solange du die Grenzen aus Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BayBO einhältst.
Was droht, wenn ich ohne nötige Genehmigung baue?
Die Bauaufsicht kann die Arbeiten einstellen und die Beseitigung anordnen. Der Bußgeldrahmen reicht in Bayern bis 500.000 Euro (Art. 79 Abs. 1 BayBO).
Was ist mit Solaranlagen auf dem Carport?
Sie gelten als Solaranlagen auf Dachflächen und sind meist verfahrensfrei. Der Carport selbst braucht unter Umständen ein eigenes Verfahren.
Quellen und Stand
Bayerische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 23. April 2026 (GVBl. S. 190).
Text aus dem amtlichen Landesrecht-Portal.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden