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Brauche ich in Schleswig-Holstein für eine Photovoltaik- oder Solaranlage eine Baugenehmigung?

Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

Verfahrensfrei nach § 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b LBO (Schleswig-Holstein). Auf Dach- und Außenwandflächen (nicht bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5), freistehend bis 3 m Höhe und je 9 m Seitenlänge. Innerhalb dieser Grenzen musst du die Bauaufsicht in Schleswig-Holstein nicht beteiligen.

Der Wortlaut von § 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b LBO (Schleswig-Holstein)

Hier der Wortlaut, auf den sich unsere Einordnung stützt.

„Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen, ausgenommen bei oberirdischen Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5“

„gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Seitenlänge von jeweils bis zu 9 m“

Grenzwerte in Schleswig-Holstein

Grenzen aus § 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b LBO (Schleswig-Holstein)
Höhebis 3 m
Längebis 9 m
Außenbereichin dieser Nummer nicht ausgenommen

Die Vorschrift schließt den Außenbereich nicht aus. Planungsrechtlich muss die Anlage dort trotzdem zulässig sein (§ 35 BauGB).

Bundesweit gilt für eine Photovoltaik- oder Solaranlage

Baden-Württemberg stellt Solaranlagen ohne Größengrenze frei. Verfahrensfrei heißt nicht frei von Regeln: Denkmalschutz, Brandschutzabstände zu Brandwänden und Gestaltungssatzungen gelten weiter. Freiflächenanlagen im Außenbereich brauchen in aller Regel einen Bebauungsplan, auch wenn das Bauordnungsrecht sie verfahrensfrei stellt.

Worauf du trotzdem achten musst

Verfahrensfrei heißt nicht, dass keine Vorschriften gelten.

  • Örtliche Bauvorschriften gelten auch für verfahrensfreie Anlagen.
  • Auch eine verfahrensfreie Anlage muss standsicher sein und darf keine Brandgefahr schaffen.
  • Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
  • An der Grundstücksgrenze gilt die Abstandsflächenregel Schleswig-Holsteins: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Gestaltungssatzungen der Gemeinde.
  • Brandschutzabstände zu Brandwänden und Dachöffnungen.

Verfahren für größere Vorhaben

In Schleswig-Holstein heißt das Verfahren ohne Bescheid Genehmigungsfreistellung (§ 62 LBO). Es setzt in der Regel einen Bebauungsplan voraus, gebaut werden darf einen Monat nach Eingang der Bauvorlagen bei der Gemeinde. Passt die Freistellung nicht, ist § 63 LBO einschlägig: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren mit eingeschränktem Prüfumfang.

Genehmigungsfreistellung in Schleswig-Holstein · Vereinfachtes Verfahren in Schleswig-Holstein · Bauvoranfrage

Ein Blick über die Landesgrenze

LandStatusRegel
Mecklenburg-Vorpommernfreiauf Dach- und Außenwandflächen (nicht bei Hochhäusern), freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b LBauO M-V)
Hamburgfreiauf Dachflächen und an Balkonbrüstungen (nicht bei Hochhäusern), an Außenwänden von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, freistehend bis 3 m Höhe und… (Anlage Abschnitt I Nr. 3 Buchst. a und b HBauO)
Niedersachsenfreiauf Dach- und Außenwandflächen (nicht bei Hochhäusern), freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge außerhalb des Außenbereichs (Anhang Nr. 2.3 NBauO)

Photovoltaik und Solar: alle 16 Länder im Vergleich

Genehmigungs-Check

Der Check vergleicht deine Maße mit der Grenze aus § 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b LBO (Schleswig-Holstein).

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Welches Bauamt hilft

Zuständig ist die Bauaufsicht des Kreises oder der Stadt, in der das Grundstück liegt. Unsere Übersicht in Schleswig-Holstein umfasst 15 Behörden.

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Häufige Fragen

Ist eine Photovoltaik- oder Solaranlage in Schleswig-Holstein genehmigungspflichtig?

Innerhalb der Grenzen nicht. Rechtsgrundlage ist § 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b LBO (Schleswig-Holstein).

Wie groß darf eine Photovoltaik- oder Solaranlage in Schleswig-Holstein ohne Verfahren sein?

Höhe bis 3 m; Länge bis 9 m; Außenbereich in dieser Nummer nicht ausgenommen.

Kann ich die Frage vorab verbindlich klären lassen?

Ja, mit einer Bauvoranfrage. Der Vorbescheid gilt in Schleswig-Holstein drei Jahre (§ 75 LBO).

Gilt die Verfahrensfreiheit auch für Denkmäler?

Nein, die denkmalrechtliche Erlaubnis bleibt erforderlich. Rheinland-Pfalz nimmt Kulturdenkmäler und ihre Umgebung schon im Bauordnungsrecht aus.

Quellen und Stand

Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein, LBO vom 6. Dezember 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 1422), Bekanntmachung der geltenden Fassung vom 5. Juli 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 504).

Text aus einer Gesetzessammlung nach der Bekanntmachung der Neufassung vom 05.07.2024. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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