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bauamt.net

Baugenehmigung für eine Photovoltaik- oder Solaranlage in Baden-Württemberg

Landesbauordnung für Baden-Württemberg · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

Kein Bauantrag nötig: Die LBO stellt eine Photovoltaik- oder Solaranlage in Anhang 1 Nr. 3 c LBO verfahrensfrei, auf, an oder neben Gebäuden ohne Größengrenze in der LBO, einschließlich Einfriedungen und technischer Nebenanlagen.

Fundstelle und Wortlaut

Wir zitieren die Vorschrift wörtlich aus der ausgewerteten Fassung.

„Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Solarnutzung mit zugehörigen Einfriedungen sowie technischen Nebenanlagen“

Die Grenzen auf einen Blick

Maße laut Anhang 1 Nr. 3 c LBO
Außenbereichin dieser Nummer nicht ausgenommen

Einen Ausschluss für den Außenbereich enthält die Nummer nicht, das Planungsrecht nach § 35 BauGB gilt aber weiter.

Wichtig

Verfahrensfrei heißt nicht planungsrechtlich zulässig: Freiflächenanlagen im Außenbereich brauchen in aller Regel einen Bebauungsplan oder eine Privilegierung nach § 35 BauGB.

Was bei eine Photovoltaik- oder Solaranlage oft übersehen wird

Für freistehende Anlagen im Garten nennen die meisten Länder 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge, Nordrhein-Westfalen 3 m Höhe und 100 m² Grundfläche, das Saarland 12 m Länge. Baden-Württemberg stellt Solaranlagen ohne Größengrenze frei. Verfahrensfrei heißt nicht frei von Regeln: Denkmalschutz, Brandschutzabstände zu Brandwänden und Gestaltungssatzungen gelten weiter.

Worauf du trotzdem achten musst

Auch ohne Prüfung durch die Behörde musst du das öffentliche Baurecht einhalten.

  • An der Grundstücksgrenze gilt die Abstandsflächenregel Baden-Württembergs: Grundregel 0,4 H, mindestens 2,5 m.
  • Sprich mit dem Nachbarn, bevor du an die Grenze baust. Zivilrechtliche Ansprüche bestehen unabhängig von der Bauordnung.
  • Auch eine verfahrensfreie Anlage muss standsicher sein und darf keine Brandgefahr schaffen.
  • Steht das Haus unter Denkmalschutz oder liegt das Grundstück in einem Denkmalbereich, entscheidet die Denkmalschutzbehörde mit.
  • Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister (nicht beim Bauamt).
  • Gestaltungssatzungen der Gemeinde.

Was gilt, wenn die Grenze überschritten wird

In Baden-Württemberg heißt das Verfahren ohne Bescheid Kenntnisgabeverfahren (§ 51 LBO). Es setzt in der Regel einen Bebauungsplan voraus. Sonst führt der Weg über das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO.

Kenntnisgabeverfahren in Baden-Württemberg · Vereinfachtes Verfahren in Baden-Württemberg · Bauvoranfrage

Andere Länder, andere Grenzen

LandStatusRegel
Hessenfreiauf Dach- und Außenwandflächen (nicht bei Hochhäusern), freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Länge (Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 3.9.1 und 3.9.2 HBO)
Rheinland-Pfalzfreiauf Dach- und Außenwandflächen (nicht bei Hochhäusern, nicht an oder nahe Kulturdenkmälern); freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Länge nur in Gewerbe- u… (§ 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e LBauO)
Bayernfreiauf Dach- und Außenwandflächen ohne Größengrenze, freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge (Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BayBO)

Photovoltaik und Solar: alle 16 Länder im Vergleich

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Zuständige Bauaufsicht in Baden-Württemberg

Zuständig ist die Bauaufsicht des Kreises oder der Stadt, in der das Grundstück liegt. Unsere Übersicht in Baden-Württemberg umfasst 44 Behörden.

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Häufige Fragen

Muss ich für eine Photovoltaik- oder Solaranlage in Baden-Württemberg einen Bauantrag stellen?

Nein, solange du die Grenzen aus Anhang 1 Nr. 3 c LBO einhältst.

Gilt das auch in einem Bebauungsplangebiet?

Die Verfahrensfreiheit hängt nicht vom Bebauungsplan ab, seine Festsetzungen musst du aber einhalten.

Was ist mit Solaranlagen auf dem Carport?

Sie gelten als Solaranlagen auf Dachflächen und sind meist verfahrensfrei. Der Carport selbst braucht unter Umständen ein eigenes Verfahren.

Quellen und Stand

Landesbauordnung für Baden-Württemberg, LBO vom 8. August 1995 in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 2026 (GBl. Nr. 44), Text gültig ab 28. Februar 2026.

Text nach dem Abdruck der amtlichen Fassung im Merkblatt 610 der Architektenkammer Baden-Württemberg (Fassung 16.03.2026, gültig ab 28.02.2026). Das amtliche Landesrecht-Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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