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Photovoltaik und Solar bauen in Rheinland-Pfalz: was die LBauO verlangt

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

In Rheinland-Pfalz ist eine Photovoltaik- oder Solaranlage nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e LBauO verfahrensfrei, und zwar auf Dach- und Außenwandflächen (nicht bei Hochhäusern, nicht an oder nahe Kulturdenkmälern); freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Länge nur in Gewerbe- und Industriegebieten.

Der Wortlaut von § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e LBauO

Damit du selbst nachlesen kannst, steht hier der Gesetzestext.

„Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie in, an und auf Dach- und Außenwandflächen ausgenommen bei Hochhäusern“

„gebäudeunabhängige Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m in Gewerbe- und Industriegebieten“

Maße, die du einhalten musst

Grenzwerte nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e LBauO
Außenbereichin dieser Nummer nicht ausgenommen

Die Vorschrift schließt den Außenbereich nicht aus. Planungsrechtlich muss die Anlage dort trotzdem zulässig sein (§ 35 BauGB).

Sonderfälle und weitere Regeln

In Satzungsgebieten mit Regeln zu Zulässigkeit, Standort und Größe sind Solaranlagen frei, wenn sie den Festsetzungen nicht widersprechen.

„Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie im Geltungsbereich einer städtebaulichen oder einer Satzung nach § 88“

Hintergrund zu eine Photovoltaik- oder Solaranlage

Für freistehende Anlagen im Garten nennen die meisten Länder 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge, Nordrhein-Westfalen 3 m Höhe und 100 m² Grundfläche, das Saarland 12 m Länge. Baden-Württemberg stellt Solaranlagen ohne Größengrenze frei. Verfahrensfrei heißt nicht frei von Regeln: Denkmalschutz, Brandschutzabstände zu Brandwänden und Gestaltungssatzungen gelten weiter.

Worauf du trotzdem achten musst

Die Bauaufsicht kann auch bei verfahrensfreien Anlagen nachträglich einschreiten.

  • Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
  • Gestaltungssatzungen der Gemeinde können Material, Farbe oder Höhe vorschreiben.
  • Schau in den Bebauungsplan: Festsetzungen zu Baugrenzen, Nebenanlagen und Gestaltung musst du auch ohne Bauantrag einhalten.
  • Standsicherheit und Brandschutz müssen stimmen, auch wenn niemand vorher prüft.
  • Gestaltungssatzungen der Gemeinde.
  • Dachanlage, Fassadenanlage oder freistehende Anlage.
  • Viele Verfahrensfreiheiten gelten in Rheinland-Pfalz nicht für Kulturdenkmäler und Vorhaben in ihrer Umgebung.

Wenn dein Vorhaben größer ist

Der schnellste Weg führt über § 67 LBauO: Freistellungsverfahren. Andernfalls prüft die Bauaufsicht im vereinfachten Verfahren nach § 66 LBauO.

Freistellungsverfahren in Rheinland-Pfalz · Vereinfachtes Verfahren in Rheinland-Pfalz · Bauvoranfrage

Vergleich mit den Nachbarländern

LandStatusRegel
Hessenfreiauf Dach- und Außenwandflächen (nicht bei Hochhäusern), freistehend bis 3 m Höhe und 9 m Länge (Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 3.9.1 und 3.9.2 HBO)
Nordrhein-Westfalenfreiauf Dach- und Außenwandflächen (nicht bei Hochhäusern), freistehend bis 3 m Höhe und 100 m² Grundfläche (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a und b BauO NRW 2018)
Saarlandfreiauf Dach- und Außenwandflächen, freistehend bis 3 m Höhe und 12 m Gesamtlänge (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b LBO (Saarland))
Baden-Württembergfreiauf, an oder neben Gebäuden ohne Größengrenze in der LBO, einschließlich Einfriedungen und technischer Nebenanlagen (Anhang 1 Nr. 3 c LBO)

Photovoltaik und Solar: alle 16 Länder im Vergleich

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Der Check vergleicht deine Maße mit der Grenze aus § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e LBauO.

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Bauämter in Rheinland-Pfalz

Nicht dein Wohnort entscheidet, sondern die Lage des Grundstücks. Hier einige Bauaufsichten in Rheinland-Pfalz:

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Häufige Fragen

Brauche ich in Rheinland-Pfalz für eine Photovoltaik- oder Solaranlage eine Baugenehmigung?

Nein, solange du die Grenzen aus § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e LBauO einhältst.

Gilt das auch in einem Bebauungsplangebiet?

Die Verfahrensfreiheit hängt nicht vom Bebauungsplan ab, seine Festsetzungen musst du aber einhalten.

Brauche ich für ein Balkonkraftwerk eine Genehmigung?

Bauordnungsrechtlich in der Regel nicht. Bremen nennt Balkonkraftwerke ausdrücklich bei den verfahrensfreien Solaranlagen. Eigentümergemeinschaft und Vermieter müssen gegebenenfalls zustimmen.

Quellen und Stand

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz, LBauO vom 24. November 1998, zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung baurechtlicher Vorschriften vom 22. September 2025 (GVBl. S. 549) und das Landesgesetz vom 19. November 2025 (GVBl. S. 672); Verfahrensregeln seit 1. Januar 2026.

Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Änderung 2025. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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