Anbau bauen in Nordrhein-Westfalen: was die BauO NRW 2018 verlangt
In Nordrhein-Westfalen braucht ein Anbau ein bauaufsichtliches Verfahren. Ein Anbau mit Wohnfläche braucht im qualifizierten Bebauungsplan die Genehmigungsfreistellung (§ 63), sonst das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 64).
So steht es im Gesetz
Damit du selbst nachlesen kannst, steht hier der Gesetzestext.
„Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 61 bis 63, 78 und 79 nichts anderes bestimmt ist“
Weil der Katalog in § 62 BauO NRW 2018 einen Anbau nicht aufführt, gilt die allgemeine Regel: Bauen braucht eine Genehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Was bei einen Anbau oft übersehen wird
Ein Anbau mit Wohnfläche ist in keinem Land verfahrensfrei. Je nach Lage und Land brauchst du die Genehmigungsfreistellung, das Kenntnisgabeverfahren in Baden-Württemberg, das Bauanzeigeverfahren in Brandenburg oder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren. Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans ist der Weg oft kürzer.
Schritt für Schritt zur Entscheidung
- An der Grundstücksgrenze gilt die Abstandsflächenregel Nordrhein-Westfalens: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
- Das Nachbarrecht des Landes regelt Abstände und Einfriedungen zusätzlich zivilrechtlich.
- Steht das Haus unter Denkmalschutz oder liegt das Grundstück in einem Denkmalbereich, entscheidet die Denkmalschutzbehörde mit.
- Gebäudeklasse des erweiterten Hauses.
- Brandschutz zwischen Bestand und Anbau.
Was gilt, wenn die Grenze überschritten wird
In Nordrhein-Westfalen heißt das Verfahren ohne Bescheid Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW 2018). Es setzt in der Regel einen Bebauungsplan voraus, gebaut werden darf einen Monat nach Eingang der Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde. Außerhalb eines qualifizierten Plans bleibt das vereinfachte Verfahren (§ 64 BauO NRW 2018).
Genehmigungsfreistellung in Nordrhein-Westfalen · Vereinfachtes Verfahren in Nordrhein-Westfalen · Bauvoranfrage
Andere Länder, andere Grenzen
| Land | Status | Regel |
|---|---|---|
| Niedersachsen | Verfahren | Ein Anbau mit Wohnfläche braucht ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 63) oder, im qualifizierten Bebauungsplan, die Genehmigungsfreiheit na… (§ 59 Abs. 1 NBauO) |
| Hessen | Verfahren | Ein Anbau mit Wohnfläche braucht im qualifizierten Bebauungsplan die Genehmigungsfreistellung (§ 64), sonst das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren… (§ 62 Abs. 1 HBO) |
| Rheinland-Pfalz | Verfahren | Ein Anbau mit Wohnfläche braucht im Bebauungsplangebiet das Freistellungsverfahren (§ 67), sonst das vereinfachte Genehmigungsverfahren (§ 66). (§ 61 LBauO) |
Anbau: alle 16 Länder im Vergleich
Genehmigungs-Check
Der Check vergleicht deine Maße mit der Grenze aus § 60 Abs. 1 BauO NRW 2018.
Zuständige Bauaufsicht in Nordrhein-Westfalen
Zuständig ist die Bauaufsicht des Kreises oder der Stadt, in der das Grundstück liegt. Unsere Übersicht in Nordrhein-Westfalen umfasst 216 Behörden.
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Fragen und Antworten
Muss ich für einen Anbau in Nordrhein-Westfalen einen Bauantrag stellen?
Ja, ein Verfahren ist nötig. Welches, hängt vor allem vom Bebauungsplan ab.
Was droht, wenn ich ohne nötige Genehmigung baue?
Die Bauaufsicht kann die Arbeiten einstellen und die Beseitigung anordnen. Der Bußgeldrahmen reicht in Nordrhein-Westfalen bis 500.000 Euro (§ 86 Abs. 3 BauO NRW 2018).
Kann ich klein anfangen und später erweitern?
Ja, aber jede Erweiterung ist neu zu prüfen. Plane den Endzustand mit, damit Abstandsflächen und Grundflächenzahl auch später passen.
Quellen und Stand
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Landesbauordnung 2018 vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. S. 537), Fassung gültig ab 1. September 2026.
Text aus dem amtlichen Landesrecht-Portal.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden