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Bauvoranfrage stellen in Hessen

Hessische Bauordnung · geprüft am 13.10.2026

In Hessen heißt die Antwort auf eine Bauvoranfrage Bauvoranfrage, Bauvorbescheid. Geregelt ist sie in § 76 HBO, sie gilt drei Jahre.

Wortlaut

Überschrift der Vorschrift: „Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.“ (§ 76 HBO).

Wofür sich die Anfrage lohnt

  • Fügt sich das Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB ein?
  • Ist ein Wohnhaus dieser Größe auf dem Grundstück planungsrechtlich zulässig?
  • Ist eine Nutzungsänderung im Baugebiet zulässig?
  • Ist die Erschließung über die geplante Zufahrt gesichert?

So regeln es die Nachbarn

LandVerfahrenVorschrift
Baden-WürttembergBauvorbescheid, drei Jahre§ 57 LBO
BayernVorbescheid, vier JahreArt. 71 BayBO
NiedersachsenBauvoranfrage und Bauvorbescheid, drei Jahre§ 73 NBauO
Nordrhein-WestfalenVorbescheid, drei Jahre§ 77 BauO NRW 2018

Zuständige Behörden

Untere Bauaufsichtsbehörde ist in kreisfreien Städten, Sonderstatus-Städten und Gemeinden mit übertragener Bauaufsicht der Gemeindevorstand, in den Landkreisen der Kreisausschuss.

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Häufige Fragen

Wie lange gilt der Vorbescheid in Hessen?

Drei Jahre nach § 76 HBO.

Welche Behörde entscheidet in Hessen?

Untere Bauaufsichtsbehörde ist in kreisfreien Städten, Sonderstatus-Städten und Gemeinden mit übertragener Bauaufsicht der Gemeindevorstand, in den Landkreisen der Kreisausschuss.

Quellen und Stand

Hessische Bauordnung, HBO vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198), mit den Änderungen durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung (GVBl. 2025 Nr. 66), in Kraft seit 14. Oktober 2025.

Amtliche Lesefassung des Ministeriums (Stand Oktober 2025, Drittes Änderungsgesetz, GVBl. 2025 Nr. 66).

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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