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bauamt.net

Bauamt Gießen: zuständige Bauaufsicht

Sonderstatus-Stadt · Hessen · Stand 13.10.2026

  • 89.179Einwohner
  • 72,6km²

Gießen ist eine Sonderstatus-Stadt in Hessen und nimmt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde selbst wahr. Zuständig ist deshalb nicht der Landkreis Gießen, sondern die Stadt.

§ 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a HBO weist der Stadt diese Aufgabe zu.

Online-Angebot

Aktuelle Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Bauaufsicht liefert die Website, wir verlinken nur die Startseite.

Website Gießen

Zuständig im ganzen Stadtgebiet

5 Stadt- und Ortsteile gehören laut Wikidata zu Gießen:

  • Allendorf
  • Kleinlinden
  • Lützellinden
  • Rödgen
  • Wieseck

PLZ: 35390–35398

Zahlen aus dem Gemeindeverzeichnis

Auf 72,6 km² kommen 89.179 Menschen, also 1.228 je km² gegenüber 302 im Landesschnitt.

Lage im Land

Gießen liegt im Westen des Landkreises Gießen, rund 3,1 km vom Mittelpunkt des Kreises entfernt. Höhenlage laut Wikidata: rund 155 m. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Nordrhein-Westfalen, Kreis Siegen-Wittgenstein, sind es 51,2 km. Unter den 33 Bezirken in Hessen ist Gießen der 28.-größte.

Benachbarte Bauaufsichtsbehörden

Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:

Gießen im Landkreis Gießen

Mit 89.179 Einwohnern ist Gießen eine größere Mittelstadt. Die übrigen Gemeinden betreut Landkreis Gießen.

Typische Vorhaben

Häufige Fragen

Wo stelle ich in Gießen einen Bauantrag?

Bei der Stadt Gießen als unterer Bauaufsichtsbehörde. So bestimmt es § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a HBO.

Wer führt das Baulastenverzeichnis?

Die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 85 HBO.

Quellen und Stand

Gebietsstand 31.03.2026, Einwohner 31.12.2024, Website und Koordinaten aus Wikidata.

Stand der Prüfung: 13.10.2026. Wir beraten nicht rechtlich. Fehler melden

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