Bauvoranfrage in Schleswig-Holstein: Vorbescheid nach § 75 LBO
Ein Vorbescheid bindet in Schleswig-Holstein die Behörde drei Jahre lang (§ 75 LBO).
Wortlaut
Überschrift der Vorschrift: „Der Vorbescheid gilt drei Jahre.“ (§ 75 LBO).
Wofür sich die Anfrage lohnt
- Wird eine Befreiung von einer Festsetzung des Bebauungsplans in Aussicht gestellt?
- Ist eine Nutzungsänderung im Baugebiet zulässig?
- Werden die Abstandsflächen mit der geplanten Lage eingehalten?
- Ist die Erschließung über die geplante Zufahrt gesichert?
Vergleich mit den Nachbarländern
| Land | Verfahren | Vorschrift |
|---|---|---|
| Mecklenburg-Vorpommern | Vorbescheid, vier Jahre | § 75 LBauO M-V |
| Niedersachsen | Bauvoranfrage und Bauvorbescheid, drei Jahre | § 73 NBauO |
| Hamburg | Vorbescheid, drei Jahre | § 75 HBauO |
Wohin mit dem Antrag?
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte. Per Verordnung können weitere Städte die Aufgabe bekommen.
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Häufige Fragen
Wie lange gilt der Vorbescheid in Schleswig-Holstein?
Drei Jahre nach § 75 LBO.
Wer ist in Schleswig-Holstein zuständig?
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte. Per Verordnung können weitere Städte die Aufgabe bekommen.
Quellen und Stand
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein, LBO vom 6. Dezember 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 1422), Bekanntmachung der geltenden Fassung vom 5. Juli 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 504).
Text aus einer Gesetzessammlung nach der Bekanntmachung der Neufassung vom 05.07.2024. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.
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